Während in den letzten Jahren die Vogelgrippe in Österreich zwar in größerem Umfang bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde, aber kaum Wirtschaftsgeflügel betroffen war, zeigen sich in den letzten Wochen vermehrt Fälle im Haus- und Wirtschaftsgeflügelbestand.
Vogelgrippefälle im Bezirk Amstetten
In einem Großbetrieb im Bezirk Amstetten mussten in der Vorwoche nach Ausbruch der Geflügelpest mehr als 40.000 Legehennen gekeult werden, um eine Übertragung der Tierseuche an angrenzende Betriebe möglichst zu vermeiden.
Derzeit laufen Kontrollen durch die Amtstierärzte in den Geflügelbetrieben, die sich in einer Schutzzone von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb befinden. Der Bezirk Amstetten ist mit rund 3,3, Mio. Stück Geflügel der federreichste Bezirk Österreichs.
Laut ORF NÖ wurde die Tierseuche gestern, Dienstag 05.11.24, in zwei weiteren Betrieben nachgewiesen, es mussten insgesamt mehr als 100.000 Hühner und Puten gekeult werden. Rund um die Ausbruchsbetriebe wurde eine Schutzzone im Umkreis von jeweils drei Kilometern errichtet, im Umkreis von jeweils zehn Kilometern eine Überwachungszone, berichtet die zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ).
Stallpflicht in Sperrzonen
Die Zonen bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht. Innerhalb der Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht. Erzeugnisse von anderen Betrieben dürfen nur mit behördlicher Genehmigung aus der Sperrzone gebracht werden.
Stallpflicht in NÖ und OÖ gefordert
Der Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich, Markus Lukas, appelliert an die Behörden jetzt, vor allem zum Schutz der Tiere, die Sicherheitsmaßnahmen auszuweiten und für ganz Niederösterreich und Oberösterreich eine vorrübergehende Stallpflicht zu verordnen.
„Wir sehen, wie rasant sich die Tierseuche vor allem durch infizierte Wildvögel in Europa ausbreitet. Wenn wir jetzt nicht rasch vorbeugend deutlich verschärfte Schutzmaßnahmen für das österreichische Geflügel ergreifen, dann könnte es sein, dass wir die Entwicklung nicht mehr einbremsen können. Wir würden nicht nur tausende Tiere verlieren und Tierleid riskieren, wir gefährden auch die wirtschaftliche Entwicklung heimischer Geflügelhalter, die durch Preissteigerungen bei Produktionsmittel und volatile Absatzsitzsituationen in den letzten Jahren arg in Bedrängnis geraten sind“, betont der Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich.
Übertragung auf Menschen nicht möglich
Die bei dem betroffenen Betrieb gesetzten behördlichen Maßnahmen waren erfolgreich und zeigen, dass das System der Tierseuchenbekämpfung in Österreich grundsätzlich gut funktioniert. Eine Übertragung der Vogelgrippe von Eiern oder Geflügel auf den Menschen ist nicht möglich. Die europäische Versorgungssituation bei Eiern wird durch die Vogelgrippe allerdings knapper.
Die Vogelgrippe kann über Nahrungsmittel wie Eier und Geflügel nicht auf den Menschen übertragen werden. Die Eier aus dem betroffenen Betrieb sind trotzdem, entsprechend der geltenden Rechtslage, vorbeugend entsorgt worden.
Hoher Infektionsdruck
Der Infektionsdruck durch die Vogelgrippe steigt in diesem Jahr schon besonders früh und stärker als in den letzten Jahren. Diese Tendenz bestätigen auch vermehrte Vogelgrippeausbrüche in den Nachbarländern. Die Viruserkrankung, die auch Geflügelpest oder Aviäre Influenza genannt wird, ist für Geflügel hochansteckend und führt bei den Tieren rasch zum Tod.
Weltweit sterben jährlich viele Millionen Wildvögel und besonders auch Wirtschaftsgeflügel an der hochansteckenden Vogelgrippe.
Vielversprechender Impfstoff
Wissenschaftler haben einen Impfstoff entwickelt, der in Frankreich bereits eingesetzt wird. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend und machen Hoffnung. In der EU gibt es erprobte Bekämpfungsprogramme mit für Österreich rechtsverbindlichen Regelungen, verbunden mit dem Ziel die Ausbreitung der Vogelgrippe zu reduzieren. Vor allem durch Zugvögel breitet sich das Virus allerdings immer wieder in allen Teilen Europas und weltweit aus.