Der UBV hat dazu einen offenen Brief an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger gesendet. Darin fordert er beide auf, nach dem Modell von Bayern und Baden-Württemberg auch in Österreich die Gülleverflüssigung mit Wasser als alternative Methode für die Umsetzung/Erfüllung der Nitratrichtlinie zuzulassen und damit auch die weitere Teilnahme am ÖPUL uneingeschränkt zu ermöglichen.
Die Gülleverflüssigung 1: 1 GGV ist laut UBV wissenschaftlich (durch die LfL Bayern in Zusammenarbeit mit dem KTBL) als sinnvoll nachgewiesen und erfülle die Vorgaben zur Erfüllung der Nitratrichtlinie vollumfänglich. Es gebe zudem viele weitere positive Effekte wie bessere Nutzung des Stickstoffs (bis zu 1,2 Kilo je m³) oder eine breitere Vielfalt im Pflanzenbestand am Beispiel Grünland.
Gülleverdünnung ermöglicht Breitverteiler
Mit der Gülleverdünnung sei es möglich, die Gülle weiter mit dem Breitverteiler auszubringen. "Damit ersparen sich die Bauern enorme Kosten", heißt es in dem offenen Brief weiter. Zu guter Letzt habe sich bei den wissenschaftlichen Untersuchungen Untersuchung der LfL Bayern herausgestellt, dass die Gülleseparierung schlechtere Werte ausweist, als man hier derzeit darstelle. "Die Option der bodennahen Gülleausbringung mit Separierung ist zudem für viele Bauern, vor allem in den Bergregionen, technisch aus verschiedenen Gründen kaum umsetzbar", so der UBV weiter.
Der Verband habe nach Alternativen gesucht und in der Praxis die Idee Gülleverdünnung mit Wasser getestet. Die Überlegungen seien wissenschaftlich untersucht und bestätigt worden. Dazu habe der UBV in NÖ bereits im November 2023 einen konkreten Antrag bei der LK-Vollversammlung eingebracht worden sei. Dieser sei bis heute nicht wirklich behandelt worden.
Soll eine Alternative für den Mehrfachantrag sein
Man wolle auf unkompliziertem Weg eine sachliche Lösung. Mit der Gülleverflüssigung als eine Alternative für den Mehrfachantrag hätten die Bauern eine Möglichkeit zur freien Wahl hinsichtlich Gülleausbringung zur Erreichung der Ziele der Nitratrichtlinie.
"Bei der Gesteuerten Gülleverflüssigung 1:1 wird Gülle mit Wasser verdünnt und so der Trockensubstanzgehalt abgesenkt, wodurch die gewünschten Effekte der reduzierten Ausgasung erreicht werden können", schreibt der UBV. "Das ganze System braucht keine Förderung, man kann eine solche für die allfällige Erweiterung von Gülleraum ermöglichen."
Abschließend fordert der UBV Minister und Präsident auf, "nach dem Modell von Bayern und Baden-Württemberg auch in Österreich die Gülleverflüssigung mit Wasser als alternative Methode für die Umsetzung der Nitratrichtlinie zuzulassen. Wir appellieren an die Vernunft, sinnvolle Alternativen nicht abzuwürgen, sondern umzusetzen."
Unterzeichner des offenen Briefes sind Karl Keplinger, Präsident UBV Österreich, Herbert Hochwallner, Obmann UBV NÖ, Alfred Enthofer, Obmann UBV Tirol, Johann Ilsinger, Obmann UBV Steiermark, Josef Tiefenbacher, Obmann UBV Salzburg und Heimo Urbas, Landessprecher Kärnten