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topplus Ärger wegen Milchpreis-Abzug

SalzburgMilch: „Der Vertrag ist einzuhalten“

Weil er nicht am Programm Tierhaltung+ teilnahm, hat die SalzburgMilch einem Landwirt im Oktober/November 24 das Milchgeld drastisch gekürzt. Über die Gründe sprach top agrar mit den Verantwortlichen.

Lesezeit: 6 Minuten

Für Aufsehen sorgte die top agrar-Österreich-Meldung „Nicht-Teilnahme an Tierhaltung+: SalzburgMilch zieht Landwirt 38,5 Ct/kg vom Milchgeld ab“ am 20. Jänner. GmbH-Geschäftsführer Andreas Gasteiger und Genossenschaftsobmann Robert Leitner nehmen in folgendem Interview Stellung dazu.

Die SalzburgMilch hat einem Landwirt das Milchgeld im Oktober um 17 Ct/kg und im November um 38,5 Ct/kg gekürzt, weil er sich weigerte, am Programm Tierhaltung+ teilzunehmen. Wie begründen Sie diese Kürzungen?

Gasteiger: Zunächst ist dazu anzumerken, dass unsere Lieferanten bereits seit 2017 die Vorgaben des Moduls Tierhaltung+ einhalten, da diese Teil unserer Tiergesundheitsinitiative sind. Für keinen Lieferanten gibt es durch das Modul einen Nachteil, außer dass er jetzt eine jährliche Kontrolle hat.

Dieser besagte Landwirt, bei dem jetzt dieser niedrige Auszahlungspreis zustande gekommen ist, hat null Probleme bei der Erreichung der Kriterien. Er ist als Kombinationsbetrieb bei unserer Tiergesundheitsauswertung im Top-Feld dabei. Also sehen wir da überhaupt keinen Anlass, warum er jetzt ein Problem mit der Teilnahme am Modul hat.

Außerdem ist im Liefervertrag geregelt, dass die betrieblichen Vorgaben Gültigkeit haben. Vorstand und Aufsichtsrat haben einstimmig beschlossen, dass das Modul Tierhaltung+ für Bauern, die einen aufrechten Liefervertrag haben, verpflichtend ist. Von unseren 2.400 Bauern haben zwei gesagt, sie tun nicht mit. Aber das kann nicht einseitig sein. Verträge sind einzuhalten und wir sind hier vertragstreu. Besagtem Bauern ist es unbenommen, gemäß den vertraglichen Bestimmungen bis zum 30. Juni 2025 zu kündigen, dann läuft der Vertrag Ende des Jahres aus.

Aber nochmals die Frage, warum konkret diese hohen Abzüge?

Gasteiger: Wir können die Milch dieses Bauern keiner eigenen Verwertung im Unternehmen zuführen. Somit musste eine eigene Tour gefahren werden. Der Landwirt hatte zuletzt aus irgendwelchen Gründen nur mehr 160 l. Und damit wir nicht wieder die Diskussion haben, wir würden eh alles in einen Tank mischen, haben wir uns entschieden, die Milch dieses Bauern zu verkaufen.

Wenn man den Erlös daraus und die Transportkosten anschaut, kommt dieser Milchpreis heraus. Das habe ich alles schwarz auf weiß (Anm. der Redaktion: zeigt auf eine Abrechnung). Der Unterschied bei den Abzügen von Oktober auf November resultiert aus der Tatsache, dass ein zweiter Betrieb, der das AMA-Modul auch nicht unterschrieben hat, schon per 11. November die Lieferung an uns beendete. Aus unserer Sicht ist die weitere Lieferung der Milch an einen anderen Abnehmer Vertragsbruch. Mittlerweile hat dieser Bauer Klage gegen uns eingereicht.

Die Milch ging zur Molkerei Meggle. Die hohen Transportkosten sind durch die 160 km lange Tour nach und von Wasserburg in Bayern entstanden?

Leitner: Genau, hinfahren, sammeln rausfahren, und das fiel jeden zweiten Tag an. Unterm Strich belief sich die angelieferte Menge im November auf nur 1.800 l, die Transportkosten aber auf 1.500 €. Bei einem Milchpreis von etwa 51 Ct/l im November errechnet sich der Abzug von 38,5 Ct/l. Das ist alles fair und sauber nachvollziehbar. Wir haben alles dokumentiert mit Rechnungen, wenn es da einmal eine juristische Nachforschung geben sollte.

Sie hatten im Juli angekündigt, dass Betrieben, die das Modul Tierhaltung+ nicht unterschreiben, ab Oktober 10 Ct/kg abgezogen werden. Damit hätte der Landwirt nach eigener Aussage bis zu einer Kündigung im Juni 2025 vorerst ja noch leben können.

Gasteiger: Die 10 Ct stimmen. Gleichzeitig haben wir immer gesagt, dass es rückwirkend verrechnet wird, je nachdem, welcher Verwertung die Milch zugeführt werden kann. Dementsprechend haben wir hier einen Ausgleich geschaffen. Abgerechnet wird nach tatsächlicher Verwertung. Das steht im § 4 des Milchliefervertrags.

Der Landwirt hat inzwischen die Lieferung an die SalzburgMilch eingestellt und verkauft seine Milch jetzt an einen anderen Abnehmer. Wie ist Ihre Meinung zur rechtlichen Situation?

Leitner: Die Auskunft, die die Hofberatung erhalten hat, war, dass er die Milchanlieferung einstellt. Danach haben wir die Information bekommen, dass er die Milch woanders hinliefert. Das ist rechtswidrig. Wenn jemand die Milchanlieferung beendet, dann wäre das natürlich eine Möglichkeit, einen Vertrag zu beenden. Dann muss die Lieferung aber dauerhaft eingestellt – und nicht wie hier die Milch woanders hingeliefert werden.

Der Landwirt hat einen Vertrag unterschrieben, dieser gilt ab dem Tag der Unterschrift, und zwar bis zum Vertragsende. Willkür bei Lieferverträgen ist nicht im Sinne der Bauern, das hat die Genossenschaft auch klar gesagt.

„Dass der Landwirt die Milch vorsätzlich woanders hinliefert, ist rechtswidrig. “
Robert Leitner

Wie gehen Sie hier weiter vor?

Gasteiger: Wir haben die Hinweispflichten alle wahrgenommen, haben den Bauern informiert. Und wir wollen eine Klage vermeiden. Der Landwirt hat hinterher noch einmal eine rückwirkend fristlose Kündigung geschickt. Dazu ist anzumerken, dass ein Liefervertrag überhaupt nicht rückwirkend fristlos kündbar ist. Das gibt es in keinem Rechtsstaat. Deshalb haben wir versucht, das im Guten zu lösen. So wie die Situation jetzt ist, ist es unbefriedigend, für uns und genauso für den Bauern − obwohl es da Möglichkeiten gibt.

Welche Möglichkeiten meinen Sie da?

Leitner: Ich habe ihm persönlich gesagt, dass die SalzburgMilch GmbH ihm diesen Abzug von 2024 zu 100 % gutschreibt. Voraussetzung: Er unterschreibt das Modul Tierhaltung+ und er bleibt 2025 noch Lieferant der SalzburgMilch. Er kann bis zum 30. Juni kündigen und nach der sechsmonatigen Kündigungsfrist am 31. Dezember das Unternehmen verlassen.

Und wie hat der Landwirt reagiert?

Gasteiger: Er hat nein gesagt. Und das, obwohl er schon zwei Monate vertragsbrüchig ist. Wir haben ihm aber noch bis Ende Jänner die Tür offengelassen, da wir an einer Lösung interessiert sind.

Hinweis: Zu Redaktionsschluss gab es hierzu noch keine Entscheidung. Der Landwirt hat der SalzburgMilch auch schriftlich eine einvernehmliche Kündigung unter gegenseitigem Absehen von Schadenersatzansprüchen angeboten. Dann würde er auch auf seine Genossenschaftsanteile verzichten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Schnell gelesen

Die SalzburgMilch kürzte einem Landwirt das Milchgeld erheblich, weil er nicht am Programm Tierhaltung+ teilnahm, was laut Molkerei vertraglich verpflichtend war.

Der Landwirt stellte daraufhin die Lieferung ein und verkauft nun an einen anderen Abnehmer. Das betrachtet die Molkerei als Vertragsbruch.

Ein Angebot zur Beilegung des Konflikts lehnte der Landwirt vorerst ab.

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