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Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

Absicherung gegen Tierseuchen

MKS: Ertragsausfall-Versicherung nur noch bis 2. April möglich

Der Neueinstieg in die Ertragsausfallsversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist bis 2. April bis 24 Uhr möglich. Nach 60 Tagen tritt der Versicherungsschutz ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Angst im Osten Österreichs vor einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche wird immer größer. Die Fälle sind nah an der Grenze. Jedes zweite Rind, ist laut Hagelversicherung in Österreich gegen Ertragsausfälle versichert. "Es kommen laufend neue Anfragen, doch beim Neuabschluss einer Versicherung gibt es 60 Tage Wartezeit", erklärt Mario Winkler, von der Hagelversicherung. Außerdem ist der Abschluss nur mehr bis 2. April um 24 Uhr möglich.

Aufnahmestopp wegen Gefährdungslage

Aufgrund der Gefährdungslage können Landwirte nach dem 2. April keine Versicherung mehr abschließen. Grundsätzlich werden die direkten Kosten, die den Landwirten im Falle von behördlichen Maßnahmen entstehen, vom Bund bzw. vom Land übernommen. Diese reichen von Entschädigungen für getötete/verendete Tiere, Kosten für Tötung und Entsorgung von Kadavern und Produkten, behördlichen Einsendungen und Laboruntersuchungen bis hin zur Durchführung der Reinigung und Desinfektion im Rahmen einer Seuchenbekämpfung.

Indirekte, wirtschaftliche Einbußen (z.B. Preisverfall oder Verluste durch Leerstände von Stallungen) sowie außergewöhnlich hohe Tierwerte werden nicht übernommen. Hier braucht es eine private Absicherung, die überall wo es noch möglich ist, auch von den Landwirtschaftskammern den Landwirten ans Herz gelegt wird.

Entschädigungen durch den Bund gemäß Tiergesundheitsgesetz

Bei offiziell angeordneter Keulung oder Verendung von Tieren infolge von Seuchenfällen erfolgt die Entschädigung gemäß dem Tiergesundheitsgesetz über Bundesmittel. Dies umfasst auch Gegenstände, Futtermittel und tierische Produkte, die während der behördlichen Desinfektion zerstört werden. Entschädigungen entfallen jedoch bei nachweislich rechtswidrigem Verhalten seitens der Landwirte. Nicht abgedeckt sind indirekte wirtschaftliche Verluste wie Preisverfall oder hohe Tierwerte. Für solche Fälle sind private Versicherungen empfohlen.

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