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Frist für Vollspaltenverbot

Grüner Vorschlag zu Vollspaltenverbot "verfassungsrechtlich problematisch"

Tierschutzminister Rauch fordert weiter Übergangsfrist für Vollspalten-Aus bis 2030. Laut Experten des Bauernbunds Niederösterreich sei der Vorschlag "verfassungsrechtlich problematisch"

Lesezeit: 3 Minuten

Die Frist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Ab 1. Juni 2025 gilt das Verbot, wenn es keine Lösung gibt. Die Fronten scheinen verhärtet. Die ÖVP will einen Stufenplan für die Schweinehalter mit unterschiedlichen Übergangsfristen.

Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) plädierte in Medien für eine Übergangsfrist bis 2030 zur Umsetzung des Verbots von Vollspaltenböden: "Wir sollten ernsthaft über Tierschutz reden, liebe ÖVP. Die Betonung liegt auf ernsthaft. Unsere Vorschläge dazu liegen, teils seit Monaten, auf dem Tisch", sagt Rauch in einer Stellungnahme gegenüber Medien.

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NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek hält diesen Aussagen den "nicht vorhandenen" verfassungsrechtlichen Spielraum entgegen und richtet eine klare Forderung an Rauch: "Es geht hier nicht um ein politisches Wunschkonzert, sondern um eine Lösung, die verfassungsrechtlich 100% sauber ist und Planungssicherheit für die gesamte Schweinebranche in Österreich schafft. Das erwarten wir vom Minister und das haben sich unsere Bäuerinnen und Bauern verdient."

Rauch hinterlässt mehr Fragen als Antworten

Der renommierte Verfassungsexperte Univ.-Prof. Peter Bußjäger bezeichnet Rauchs Vorschlag als "verfassungsrechtlich problematisch": "Auch im Falle von großzügigen Umstiegsförderungen müsste speziell darauf geachtet werden, dass keine Schlechterstellung jener Betriebe entsteht, die jetzt einen neuen Stall errichten."

Bereits zu Jahresbeginn hatte Rauch medial von einem Vorschlag gesprochen, der die sehr kurze Übergangsfrist bis 2030 forderte. "Diesen Ankündigungen, die bereits damals von Verfassungsexperten problematisch gesehen wurden, ist seit Jahresbeginn kein konkreter Gesetzesvorschlag gefolgt. Allein daran erkennt man die fehlende Ernsthaftigkeit des Ministers, dieses Thema tatsächlich lösen zu wollen. Rauch hinterlässt deutlich mehr Fragen als Antworten in seinem Zuständigkeitsbereich", sagt Nemecek.

Planungs- und Versorgungssicherheit schaffen

Die ÖVP hat gemeinsam mit den betroffenen Schweinebauern und Fachexperten einen konkreten und verfassungskonformen Vorschlag zur Umsetzung des Vollspaltenbodenverbots gemacht. "Für uns steht nicht das Aus des Vollspaltenbodens zur Diskussion, sondern vielmehr das Wie. Und hier brauchen unsere Betriebe Planungssicherheit. Und diese Planungssicherheit geht Hand in Hand mit der Versorgungssicherheit mit heimischem Schweinefleisch", sagt Nemecek.

Die heimischen Schweinebauern seien durch die aktuelle Entscheidung des VfGH bereits massiv verunsichert. "Einer Lösung, die nicht zu 100% verfassungskonform ist, werden wir nicht zustimmen. Daher werden wir Seite an Seite, nun auch mit juristischen Mitteln, für unsere Schweinebauern und die Versorgungssicherheit in Österreich kämpfen. Wenn unser Koalitionspartner es so will, werden über diese Thematik nicht mehr Politiker, sondern Richter entscheiden müssen", bedauert Nemecek den mangelnden Willen zu einer verfassungskonformen Lösung.

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