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Imkerschutz

Böhmermann verliert im „Honigstreit“ gegen Imker

Das hatte sich Jan Böhmermann sicher anders vorgestellt. Ein Imker, der gegen seinen Willen im TV vorgeführt wurde, hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Entertainer verteidigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Witz geht wohl am Schluss auf seine Kosten. TV-Unterhalter Jan Böhmermann hat im sogenannten Honigstreit auch in der nächsten Instanz gegen den Bioimker Rico Heinzig aus Meißen eine weitere und diesmal wohl endgültige Schlappe erlitten.

Die Vorgeschichte:

Heinzig wurde von Böhmermann im November 2023 in der ZDF-„Satiresendung“ „Magazin Royale“ als besonderes Beispiel für „Greenwashing“ vorgeführt.

In seinem Beitrag behauptete Böhmermann, Imker würden „Beewashing“ betreiben und mit dem Bienensterben Geschäfte machen. Als Beispiel diente ihm Heinzig, der 200 Bienenvölker besitzt und mit seiner Firma „MyHoney“ Bienenpatenschaften für Schulen und Firmen anbietet. Er wurde jedoch weder zu dem Fernsehauftritt befragt, noch hatte er die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Rico Heinzig reagierte auf seine Weise und ließ Plakate drucken, auf denen er mit Böhmermanns Gesicht für den „Beewashing Honey“ wirbt. Auf dem Plakat bezeichnet er Böhmermann als einen „führenden Bienen- und Käferexperten“. Als Böhmermann davon erfuhr, forderte er Heinzig auf, die Werbeaktion zu stoppen und ging mit einem Eilantrag vor Gericht, den er verlor.

Vorentscheidung gegen Böhmermann bestätigt

Die erste Entscheidung des Dresdner Landgericht wurde nun vom vierten Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden bestätigt, wie die Tagesschau berichtet. Das Oberlandesgericht Dresden wies im Eilverfahren die Berufung Böhmermanns gegen eine vorherige Entscheidung zurück. Beim Honig mit Böhmermanns Gesicht darauf handle es sich um zulässige Satire, so das OLG.

Der Senat des Oberlandesgerichts teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handele, dessen sich die Verfügungsklägerin in satirischer Weise bedient habe.

Durch die Bezeichnung von Böhmermann als „führender Bienen- und Käferexperte“ habe sich Heinzig satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich der Verfügungskläger als journalistisch-satirischer Investigationsjournalist sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere.

Die Verfügungsbeklagte habe damit nicht allein den Werbewert des Verfügungsklägers für ihre Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Dies müsse Böhmermann hinnehmen.

Recht auf Meinungsäußerung geht für Imker vor

Auch die Namensnennung verletze nach Einschätzung des OLG das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ZDF-Entertainers nicht.

Die Werbung mit seinem Namen greife zwar in seine Rechte ein. Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstandes, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, sondern sich die Verfügungsbeklagte damit auch gegen die Vorwürfe in der Sendung zur Wehr habe setzen wollen, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der gebotenen Gesamtabwägung dem Interesse des Verfügungsklägers am Schutz seiner Namensrechte vor.

Gegen das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Urteil sind keine Rechtsmittel mehr gegeben. Böhmermann könnte allenfalls ein Hauptsacheverfahren am Landgericht anstrengen und später das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen. Ob er sich damit selbst einen Gefallen täte, ist eine andere Frage.

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