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Gewalt gegen Landwirte

Französische Polizeisondereinheit darf weiter gegen Bauernhasser ermitteln

Eine Sondereinheit der Gendarmerie Nationale zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Landwirte kann ihrem Auftrag weiter nachgehen. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich kann die Gendarmerie Nationale ihre Sondereinheit zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Landwirte in der derzeitigen Form weiterführen. Das hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, am Donnerstag (7.11.) geurteilt. Die Richter korrigierten damit eine Entscheidung, die das Pariser Verwaltungsgericht Anfang 2022 getroffen hatte. Damals hatte die Regierung Berufung eingelegt.

Die Sondereinheit namens „Demeter“ war 2019 ins Leben gerufen worden und von Anfang an von zahlreichen Verbänden und Organisationen vor allem als Instrument verstanden worden, um gegen Kritiker der „industriellen Landwirtschaft“ und des französischen Bauernverbandes (FNSEA) vorzugehen.

Anfangs waren die Beamten etwas übereifrig

Bei der ersten Anhörung zum Verfahren vor dem Pariser Verwaltungsgericht hatte das Innenministerium eingeräumt, dass es zu Beginn möglicherweise zu „Übereifer“ gekommen sei. Die von den Gegnern geltend gemachten Fälle von Einschüchterung würden jedoch Einzelfälle bleiben, so die damalige Position des Ministeriums.

Die Richter am Pariser Verwaltungsgericht waren 2022 allerdings zu einer anderen Einschätzung gekommen. Sie sahen für die Prävention und Verfolgung von ideologischen Aktionen gegen den Agrarsektor durch die Gendarmerie keine Rechtsgrundlage. Diese Auffassung hat der Staatsrat nun korrigiert.

Laut dem obersten Verwaltungsgericht ist der Auftrag der Sonderheit mit dem rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Gendarmerie Nationale vereinbar. Insbesondere das Sammeln von Informationen zum besseren Verständnis der Strukturen und Arbeitsweisen von Umwelt- und Tierrechtsorganisationen ist aus Sicht des Staatsrates nicht zu beanstanden. Im Bezug auf die Abwehr von Schäden wird im Urteil ausdrücklich auch auf strafrechtlich nicht relevante Vorgänge Bezug genommen, etwa im Hinblick auf die Online-Reputation. 

Tierrechtler sehen sich Repressionen ausgesetzt

Die Beschwerdeführer, allen voran die Tierrechtsorganisation L214 und die Umweltorganisation Pollinis, nannten die Entscheidung des Staatsrates „gefährlich“. Sie stoßen sich unter anderem daran, dass die Sondereinheit weiterhin ausdrücklich nicht strafbares Verhalten beobachten und untersuchen soll. Beide Organisation beklagen ein „zunehmend repressives“ Vorgehen, auch gegen Informanten und Hinweisgeber.

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