Mit dem Einsatz smarter Landmaschinen fallen täglich riesige Datenmengen an – von Ernteerträgen über Nutzungszeiten bis hin zu Fehlerdiagnosen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun eine Grundlage für die vertragliche Regelung zwischen Landwirten und Maschinenherstellern veröffentlicht. Das Ziel: Landwirte sollen ihre Daten einfacher einsehen und nutzen können.
Landwirte sollen Zugangsrecht für ihre Daten erhalten
Denn bisher läuft es nach Angaben des BMEL häufig so, dass sich Hersteller oder Händler in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte an den generierten Daten einräumen lassen. Die Landwirte haben dadurch nur schwer Zugriff auf ihre Daten. Hintergrund der neuen, noch unverbindlichen Musterbedingungen, ist der ab dem 12. September 2025 geltende EU Data Act. Dieser soll den Landwirten ein ausdrückliches Zugangsrecht gewähren.
Das steht in den Empfehlungen des BMEL:
Mehr Kontrolle über eigene Daten
Die neuen Musterbedingungen geben Landwirten ein erweitertes Zugangsrecht zu den von ihren Maschinen generierten Daten. Diese umfassen produktbezogene Daten, wie Diagnosen und Einstellungen, landwirtschaftliche Daten, z.B. Ernteerträge und Umweltbedingungen, sowie Nutzungsdaten zur Aktivität der Maschinen. Landwirte können auf diese Daten kostenfrei und kontinuierlich zugreifen und sie so zur Optimierung ihres Betriebs nutzen. Sie dürfen sie außerdem an unabhängige Wartungs- und Reparaturdienste weitergeben.
Datennutzung durch Hersteller nur anonymisiert
Hersteller dürfen Daten, die durch die Nutzung ihrer Maschinen entstehen, nur in anonymisierter Form zu eigenen Zwecken wie der Produktentwicklung verwenden. Der direkte Bezug zum jeweiligen Betrieb wird dabei ausgeschlossen, um die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte zu schützen.
Was passiert nach Vertragsende?
Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses haben Landwirte das Recht, alle gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurückzuerhalten. Hersteller müssen diese Daten auf Wunsch löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Musterbedingungen sind bislang freiwillig
Die aktuellen Muster sind bisher nur Empfehlungen, die Hersteller und Händler bereits jetzt in neue Verträge einbeziehen können. Ein Expertengremium wird sie laut BMEL laufend überarbeiten. Eine neu gegründete Beobachtungsstelle an der Universität Osnabrück, das „Agri Data-Observatory“, soll das kontrollieren.