Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2025/89 einen weiteren Schritt zur Integration von Insekten in unsere Ernährung gemacht. Seit dem 10. Februar 2025 wird die Verwendung von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) in verschiedenen Lebensmitteln erlaubt.
Neue Zulassung und Verwendungsmöglichkeiten
Die Durchführungsverordnung 2022/169 der EU-Kommission ermöglicht die Beimischung von Mehlwurmpulver beispielsweise in folgenden Mengen:
Bis zu 4,0 % in Brot und Brötchen
Bis zu 4,0 % in Kuchen
Bis zu 1,0 % in Käse
Die aktuelle Zulassung ergänzt zudem die bereits bestehenden Genehmigungen für vier Insektenarten als Lebensmittel in der EU: Mehlkäferlarven, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers.
Sicherheit und Kennzeichnung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine umfassende Sicherheitsbewertung durchgeführt. Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, muss das Mehlwurmpulver vor der Verwendung einer UV-Behandlung unterzogen werden, um mögliche Erreger abzutöten.
Die Verordnung schreibt eine klare Kennzeichnung vor. In der Zutatenliste muss "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" angegeben werden. Zusätzlich muss ein Allergiehinweis angebracht werden, da das Produkt bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Kontroverse und Herausforderungen
Die Einführung von Insekten in die europäische Ernährung stößt auf geteilte Meinungen. Während Befürworter auf den hohen Nährwert und die Nachhaltigkeit hinweisen, gibt es auch kritische Stimmen. Einige sehen in der Verordnung einen zu weitreichenden Eingriff in die Ernährungsgewohnheiten. Ob es schmeckt, muss wohl jeder nach einem Blick aufs Etikett selbst entscheiden. (Mit Hilfe von KI erstellt)