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Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit verlängert

Die drei per Ausnahme zugelassenen BTV-3-Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit dürfen auch nach dem 6. Dezember weiter eingesetzt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Deutschlands Tierhalter können ihre Rinder, Schafe und Ziegen auch weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Die bis zum 6. Dezember geltende Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesagrarministeriums hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.

Das BMEL hatte im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Einen EU-zugelassenen Impfstoff gegen den Serotyp der Blauzungenkrankheit gibt es bislang nicht.  

Mit der nun beschlossenen "Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit" wird die Möglichkeit einer lückenlosen Anwendung der BTV-3-Impfstoffe über den 6. Dezember hinaus geschaffen. Die erneute Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

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