Das Hessische Landwirtschaftsministerium ruft Schaf- und Rinderhalter dazu auf, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Nach dem ersten Fall des Serotyp 3 (BTV-3) in Hessen im Vogelsbergkreis Anfang Juli sei dies das „Gebot der Stunde“. Die Impfung gegen BTV-3 biete den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Tierverlusten.
Zuletzt sind zahlreiche Ausbrüche insbesondere in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden, darunter auch in Höxter und Soest in der Nähe der hessischen Landesgrenze. Es sei daher zu befürchten, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten. Ein zweiter BTV-3-Fall in Hessen ist jetzt bei einer Milchkuh im Kreis Kassel bestätigt, wie in der Datenbank TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) nachzulesen ist.
Das Land Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV-3 nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden.
Zwei Impfungen für Rinder, eine für Schafe
Das Impfen gegen BTV-3 ist seit einigen Wochen möglich, allerdings sei die Nachfrage bislang sehr gering. Das Land Hessen zahlt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse einen Zuschuss in Höhe von 2 € pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie 3 € pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. In Hessen gibt es rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe.
Impfung in HIT eintragen
Landwirte können sich für die Impfung an den jeweiligen Hoftierarzt wenden. Für die Beantragung der Beihilfe muss eine vom Tierhalter und vom Impftierarzt ausgefüllte Einverständniserklärung durch den Impftierarzt im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Zuvor muss die Impfung in HIT eingetragen worden sein.
Hintergrund zu BTV-3
Die Blauzungenkrankheit befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Sie wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ erstmals in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen.
Diese Länder haben durch den Ausbruch den BTV-Freiheitsstatus verloren. Das bedeutet: Tierhalter dürfen keine Wiederkäuer in seuchenfreie Bundesländer oder andere freie Regionen innerhalb der EU transportieren. Da die Krankheit in Deutschland zuvor jahrelang nicht mehr nachgewiesen wurde, galt die Bundesrepublik offiziell als seuchenfrei.