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Hessen: Förderung zum Weidetierschutz

Mehr Förderung, weniger DNA-Nachweise, kein Weidetagebuch: Das hessische Landwirtschaftsministerium hat seine Richtlinie zum Weidetierschutz angepasst.

Lesezeit: 1 Minuten

In Hessen ist eine neue Fassung der Richtlinie zum Weidetierschutz in Kraft getreten. Das gibt das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft bekannt.

Anhebung und Erweiterung der Fördersätze

Hessische Weidetierhalter können nun bis zu 85 % der Nettokosten von Investitionen in den Herdenschutz gefördert bekommen. Zudem hat das Ministerium die Referenzwerte für Schadensausgleiche bei Wolfsangriffen erhöht. Neu ist auch, dass der Arbeitsaufwand im Rahmen der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff finanziell unterstützt wird.

Bürokratie für Tierhalter abbauen

Auch der Nachweis eines Wolfs soll nun einfacher sein: Bisher war nach Rissvorfällen eine DNA-Untersuchung für den Erhalt einer Entschädigungen verpflichtend. Diese Untersuchung entfällt nun, wenn schon das vorliegende Spurenbild belegt, dass es sich um einen Wolfsriss handelt.

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen zudem nicht mehr in einem Weidetagebuch dokumentieren, wann und wo welche Tiere auf welcher Fläche geweidet haben. Zudem sind alles Wolfspräventionsgebiete formell aufgehoben.

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