Nach Deutschland führt nun auch Dänemark die Betäubungspflicht bei der Kastration männlicher Ferkel ein. Das teilte der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen am vergangenen Freitag (28.02.25) mit. Im Gegensatz zur Bundesrebublik, wo nur die vollständige Schmerzausschaltung per Isofluran- oder Injektionsnarkose zulässig sind, dürfen die dänischen Ferkelerzeuger auch die Lokalanästhesie anwenden, den sogenannten Vierten Weg.
Hat eher symbolischen Charakter
Nach Darstellung der Branchenorganisation Landbrug & Fødevarer (L&F) hat die jetzt angekündigte gesetzliche Betäubungspflicht allerdings eher symbolischen Charakter. Denn bereits seit 2019 gilt in Dänemark eine sogenannte Branchenanforderung zur Betäubung der Ferkel vor der Kastration. Es handelt sich hierbei um eine Vorgabe des „Danish Product Standard“, die jedoch keinen Gesetzescharakter hat.
Dieses dänische Qualtitätsprogramm deckt nach L&F-Angaben mit seiner Betäubungspflicht aber bereits etwa 99 % der Schweineproduktion des Landes und damit die gesamte professionelle Schweineerzeugung ab. Beim Rest handle es sich um Hobbyhalter.
Mehr Ebermast und Improvac-behandelte Tiere
Zugenommen hat zuletzt der Organisation zufolge die Mast männlicher Schweine und der Anteil der mit Improvac geimpften Tiere. Heute handle es sich bei 15 % der Schlachtungen in Dänemark um immunokastrierte Schweine oder Eber, so eine L&F-Mitarbeiterin gegenüber AGRA Europe.
Pflicht zur Berieselungskühlung
Als eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung kündigte Landwirtschaftsminister Jensen die Pflicht zum Berieseln der Tiere an, um deren Überhitzen zu verhindern. Dies dämmt laut Jensen auch das Schwanzbeißen ein. Nach geltendem Recht mussten in den Ställen, in denen Schweine in Gruppen gehalten werden, zwar Überkopfduschen installiert sein. Es gab bislang aber keine Vorschrift, dass diese Duschen auch benutzt werden müssen. Dies werde nun geändert, sodass die Duschen in angemessenen Zeitabständen auch aktiviert werden müssen, so der Minister.