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"Nicht unterschreiben!"

Großer Unmut über Tönnies neue Einkaufsbedingungen

Der Westfälisch-Lippische-Landwirtschaftsverband rät Schweinehaltern davon ab, die neuen Einkaufsbedingungen von Tönnies zu unterschreiben. Die geplante Haftung stelle eine unzumutbare Belastung dar.

Lesezeit: 3 Minuten

Aktuell informiert Tönnies die Schweinelieferanten in einem Anschreiben über eine Anpassung der Einkaufskonditionen sowie die Änderung der Einkaufsbedingungen für Schlachtvieh. Das hat in der Branche für Aufregung gesorgt.

Lieferanten sollen zukünftig gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Lieferung im Bestand keine Tierseuche ausgebrochen ist. Sollte es zu einem Schaden kommen, muss der Lieferant im Rahmen einer Beweislastumkehr darlegen, dass er die Pflichten zur Seuchenvorsorge und -bekämpfung eingehalten hat. Soweit eine Pflichtverletzung nicht auszuschließen ist, haftet er gemäß den Einkaufsbedingungen für sämtliche daraus resultierende Schäden.

Kritik von der ISW

Verärgert zeigt sich die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Wirtschafts GmbH (ISW). Die Änderung der Einkaufsbedingungen würde die Landwirte einseitig in unzumutbarer Weise belasten, heißt es in einer Reaktion.

Laut ISW dürfte für einen Großteil der Schäden pikanterweise keine Deckung in den Verträgen der Betriebshaftpflichtversicherungen der Lieferanten bestehen, da es sich um sogenannte Vermögensschäden handelt, die in üblichen Versicherungskonzepten auf Sublimits (oft 250.000 €) gedeckelt sind.

Zudem werde in den geänderten Einkaufsbedingungen vom Lieferanten der Nachweis eines Versicherungsschutzes gefordert. So ist beispielsweise eine Produkt-Rückrufkostenversicherung (Versicherungssumme 5 Mio. €) branchenunüblich und dürfte am Markt nur schwer abzuschließen sein.

"Ohne Frage stehen die Landwirte in der Pflicht die Vorgaben zur Vermeidung einer Tierseuchenverschleppung einzuhalten. Die Übernahme von Gewährleistungen für Tierseuchenfreiheit und der Beweislastumkehr durch den Tierhalter sind aber völlig inakzeptabel", so die ISW. "Wir raten deshalb dringend davon ab, die geänderten Einkaufsbedingungen in der jetzigen Form zu akzeptieren oder gar die geforderte Bestätigung zu unterzeichnen!"

Auch Vertragsmäster sollten gegenüber dem Unternehmen Tönnies deutlich machen, dass sie die Einkaufsbedingungen nicht akzeptieren.

Bauernverband rät: "Auf keinen Fall unterschreiben"

In einem Videostatement äußerte sich am Freitag auch der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, zu dem Schreiben von Tönnies. Die Änderung der Einkaufsbedingungen geht seiner Meinung nach "ganz stark zu Lasten der Landwirtschaft". "Unsere Empfehlung ist, diese Einkaufsbedingungen auf keinen Fall zu unterschreiben."

Laut Beringmeier gibt es nun Gespräche zwischen der juristischen Abteilung des Bauernverbandes und den Juristen der Firma Tönnies. Es gehe darum, am Ende eine vernünftige Lösung hinzubekommen, sagte er. Dazu werde sich der WLV zu gegebener Zeit wieder melden. Bis dahin gelte aber: "Bitte nichts unterschreiben", so der Präsident.

Inzwischen laufen die erwähnten Gespräche:

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