Der Schritt von Tönnies, die Einkaufskonditionen für Schlachtvieh anzupassen, sorgt weiter für großen Ärger auf der grünen Seite. Insbesondere der Hinweis, dass Lieferanten zukünftig gewährleisten sollen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung im Bestand keine Tierseuche ausgebrochen ist, erregt die Gemüter.
Laut dem Fleischproduzenten muss der Lieferant im Schadensfall im Rahmen einer Beweislastumkehr darlegen, dass er die Pflichten zur Seuchenvorsorge und -bekämpfung eingehalten hat. Soweit eine Pflichtverletzung nicht auszuschließen ist, haftet er gemäß den Einkaufsbedingungen für sämtliche daraus resultierende Schäden.
ASP-infiziertes Schwein geliefert, 1.000 t Fleisch vernichtet
Gegenüber top agrar hat sich das Unternehmen nun zu seinem Schritt geäußert. Tönnies schreibt: „Im Juni 2024 wurden in Weißenfels Schlachtschweine angeliefert, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren.
Die Partie wurde im Nachgang der Schlachtung positiv auf ASP getestet. Als Folge wurde nicht nur die komplette Produktion und Schlachtung vernichtet, sondern auch die gesamte im Kühlhaus gelagerte Ware – insgesamt mehr als 1.000 t. Die Schadenshöhen war entsprechend immens.“
Aufgrund des Schadensfalles habe man die Einkaufsbedingungen für Schlachtvieh angepasst und die Lieferanten darüber informiert, heißt in der Stellungnahme weiter.
Gespräche mit der grünen Seite
Ob die Änderungen der Einkaufsbedingungen nachträglich noch angepasst werden, ist derzeit offen. Wie Fabian Reinkemeier von der Unternehmenskommunikation gegenüber top agrar mitteilt, habe man mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und anderen landwirtschaftlichen Interessenvertretungen konstruktive Gespräche aufgenommen.
Das Ziel sei, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Thematik alle Schlacht- und Zerlegebetriebe gleichermaßen treffen kann und es daher zwingend eine für alle Parteien tragfähige Lösung braucht“, so Reinkemeier.
Bis eine Lösung gefunden worden ist, bleibt der Status quo bestehen. Demnach müssen alle Lieferanten dem Unternehmen gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Lieferung von Schlachtvieh keine anzeigepflichtige Tierseuche ausgebrochen ist.
„Aufgrund der enormen Schadenssummen aus dem letzten Jahr haben wir außerdem darauf hingewiesen, dass die Lieferanten uns von Ansprüchen freistellen, die wegen eines Fehlers bei der Lieferung entstehen. Zusätzlich haben wir auf die Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht mit entsprechenden Versicherungssummen hingewiesen,“ erklärt Reinkemeier.