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topplus Tierhalter entlastet

Tierkörperbeseitigung: Land Thüringen übernimmt 33 % der Kosten

Bisher mussten Thüringens Tierhalter zwei Drittel der Entsorgungskosten für Falltiere tragen. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 sinkt der Anteil auf ein Drittel.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Schweinehalter in Thüringen dürfen sich über eine finanzielle Entlastung freuen. Im Juni hat der Thüringer Landtag die Änderung des "Thüringer Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes" verabschiedet, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Aufgrund der erheblichen gestiegenen Entsorgungskosten für verendetes Vieh übernimmt der Freistaat Thüringen nun ein Drittel der Beseitigungskosten. Dies gilt für die Tiere, die nicht an einer Tierseuche gestorben oder deswegen getötet worden sind. Bislang mussten Viehhalter in Thüringen zwei Drittel der Entsorgungskosten für Tierkörper tragen.

Sorge vor illegaler Beseitigung

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Die Thüringer Sozialministerin Heike Werner betonte die Bedeutung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Tierkörpern zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen und Tierseuchen. Die Gefahr illegaler Beseitigung von Falltieren und damit die Verbreitung von Tierkrankheiten steige, wenn sich Tierhalter die ordnungsgemäße Entsorgung nicht mehr leisten können.

Kostenexplosion durch Energiekrise

Ursache der Kostenexplosion sind die stark gestiegenen Energiepreise in den letzten Jahren. Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung stiegen in der Folge um bis zu 300 %. Diese zusätzliche finanzielle Belastung war für viele landwirtschaftliche Betriebe bei gleichbleibenden oder sinkenden Erträgen schwer tragbar.

Mit der neuen Lösung tragen Tierhalter nun ein Drittel der Entsorgungskosten, während der Freistaat Thüringen und die Landkreise bzw. der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen jeweils ein weiteres Drittel übernehmen. Der Landtag hat hierfür im Landeshaushalt 2024 Mittel in Höhe von 3 Mio. € bereitgestellt. Bisher mussten Tierhalter zwei Drittel der Kosten tragen.

Für die Tierhalterinnen und Tierhalter entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Die Kostenreduzierung wird direkt bei der Leistungserbringung verrechnet, wodurch die Gebührenbescheide automatisch niedriger ausfallen oder zu viel gezahlte Gebühren vom Zweckverband zurückerstattet werden.

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