Nach längeren Diskussionen hat der deutsche Lebensmitteleinzelhandel (LEH) jetzt die aktualisierten Kriterien für seine Tierwohl-Programme veröffentlicht. Wie von Experten erwartet, passt sich der LEH dabei in wichtigen Kriterien an die Vorgaben des staatlichen Tierhaltungskennzeichens an.
Mehr Platz im Frischluftstall
Für Schweinehalter relevant sind insbesondere die Platzvorgaben für Mastschweine im Frischluft-Stall bzw. der Haltungsform 3. Bislang müssen die Landwirte hier ein Platzangebot realisieren, das 40 % über den gesetzlichen Haltungsvorgaben liegt. Das entspricht bisher 1,05 Quadratmeter pro Mastschwein von 50 bis 120 kg Lebendgewicht.
Wie der LEH mitteilt, sollen die Schweinehalter künftig 1,3 Quadratmeter für Mastschweine in Haltungsform 3 im Frischluftstall mit Offenfront bereitstellen. Das treibt die Kosten für die Landwirte weiter in die Höhe. Im Frischluft-Stall mit einem separaten Auslauf sollen in Summe 1,1 Quadratmeter pro Mastschwein angeboten werden. Kritisch sehen Fachleute auch die Vorschriften zum Einsatz von GVO-freiem Futter ab Haltungsform 3. Denn hier kann es aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit zu weiteren Kostensteigerungen kommen.
Umsetzung sofort
Die aktualisierten Anforderungen für die Tierwohl-Programme des deutschen Lebensmittelhandels gelten ab sofort. Für Betriebe in bestehenden Programmen ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 vorgesehen. Interessierte Landwirte sollten kritisch prüfen, ob sich die Programme auch vor dem Hintergrund der meist relativ kurzen Vertragslaufzeiten für sie rechnen.