Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Kriterien für das freiwillige, staatliche Tierwohlkennzeichen festgezurrt. Am morgigen Mittwoch will Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner diese in Berlin vor der Presse offiziell vorstellen. Nach Informationen von top agrar weichen die Kriterien für die drei Stufen der Kennzeichnung für Schweinefleisch kaum von den bereits Ende 2018 vorgelegten Vorschlägen des BMEL ab.
Fixierung von Sauen wird später geregelt
Die Vorgaben für das Platzangebot sind etwas abgeschwächt worden und auch bei der Buchtenstrukturierung ist das BMEL den Landwirten etwas entgegengekommen. Es gewährt ihnen statt mit drei Maßnahmen nun auch schon bei der Auswahl von zwei Maßnahmen das Label. Die betäubungslose Ferkelkastration ist vom Tierwohlkennzeichen ganz ausgeschlossen. Das Schwanzkupieren nur noch in der ersten Stufe erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass es anders nicht geht. Vorgaben für die Fixierung von Sauen im Deckzentrum und Abferkelstall sollen erst dann ins Label aufgenommen werden, wenn dazu die Tierschutz-Nutztierhaltung-Verordnung verschärft wurde. Das soll noch in diesem Frühling geschehen.
Greenpeace prangert Schwanzkupieren an
Die Umweltorganisation Greenpeace demonstrierte schon heute mit einer Aktion am Ministerium in Berlin gegen Klöckners Tierwohlkennzeichen. „Statt Tierleid zu beenden“, lasse Klöckner es mit ihrem Label verdecken, skandierten sie. Vor allem monierten sie, dass das Tierwohlkennzeichen auch dann vergeben werde, wenn Ferkeln die Ringelschwänze abgeschnitten werden. „Das von Klöckner geplante Fleischlabel zur Tierhaltung wertet das Fleisch von Schweinen mit abgeschnittenen Schwänzen künftig sogar noch auf“, sagte Dirk Zimmermann von Greenpeace.
Schärferes Ordnungsrecht gefordert
Am Gebäude des BMEL montierten die Aktivisten kurzzeitig einen „Tierleidzähler“, der die „gequälten Ferkel“ abzählen sollte. „Julia Klöckner verlängert das Leid der Tiere, statt die illegalen Praktiken in den Ställen schnellstmöglich zu beenden“, so Zimmermann weiter. Die Umweltorganisation prangerte neben dem Schwänzekupieren, die Kastenstandhaltung von Sauen und die betäubungslose Ferkelkastration an. Außerdem verwies Greenpeace auf die Normenkontrollklage des Landes Berlin gegen die gesetzlichen Haltungsbedingungen für Schweine vor dem Bundesverfassungsgericht. Greenpeace hat diese nach eigener Aussage angeschoben, in dem es im Jahr 2017 ein Rechtsgutachten erstellen lassen hat, laut dem die gesetzlichen Vorschriften zur Schweinehaltung in Deutschland dem Staatsziel Tierschutz widersprechen.