Die Kulisse der roten Gebiete in Bayern könnte sich ab 2021 um die Hälfte auf rund 12% der landwirtschaftlichen Fläche (LF) verringern. Das geht aus einem Entwurf hervor, den die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und das Bayerische Landesamt für Umwelt in enger Abstimmung erarbeitet haben. Dafür wurden auch die Stickstoffsalden und die tolerierbaren Nitratüberschüsse im Sickerwasser auf Gemarkungsebene ermittelt.
Neu hinzu kommen „gelbe Gebiete“, die eine überhöhte Phosphorbelastung aufweisen. Die Kulisse soll 29% der LF abdecken. Auf diesen Flächen sind bei der Ausbringung von phosphathaltigen Düngern erweiterte Gewässerabstände einzuhalten. Zudem ist vor Sommerungen Zwischenfruchtanbau oder Stoppelbrache Pflicht.
Der Entwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung, bei der auch die Wasserversorger und Umweltverbände gehört werden. Im Dezember will das Bayerische Kabinett dann die Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) verabschieden.