Wir haben für unseren 100-ha-Betrieb im Jahr 2018 etwa 19000 € Dürrebeihilfe erhalten. Diese wurde hauptsächlich genutzt, um wegen der Futterknappheit notwendige Futterzukäufe finanzieren zu können. Nun ist die Einkommenssteuer für 2018 fällig, in der das Finanzamt die staatliche Dürrebeihilfe voll berücksichtigen will. Ist dies rechtens?
Wir haben für unseren 100-ha-Betrieb im Jahr 2018 etwa 19000 € Dürrebeihilfe erhalten. Diese wurde hauptsächlich genutzt, um wegen der Futterknappheit notwendige Futterzukäufe finanzieren zu können. Nun ist die Einkommenssteuer für 2018 fällig, in der das Finanzamt die staatliche Dürrebeihilfe voll berücksichtigen will. Ist dies rechtens?
Staatliche Unterstützungen in Form von Dürrebeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe stellen steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen für Zwecke der Einkommensteuer dar. Dies bedeutet nicht, dass solche einkommensteuerpflichtigen Einnahmen gleichzeitig ebenfalls umsatzsteuerpflichtige Umsätze sind. Da im Fall einer staatlichen Unterstützung in Form einer Dürrebeihilfe kein Leistungsaustausch zwischen dem Empfänger und der zahlenden Stelle vorliegt, sind diese Zuschüsse nicht umsatzsteuerbar.Felix Reimann,
Steuerberatungsgesellschaft wetreuAlfred Haupt KG, Münster