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Anbindehaltung plus Weide

Bayerische Bergbauern starten Aktion zur Rettung der Kombinationshaltung

Bayerns Almbauern schlagen Alarm: Wird das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung novelliert, stehen viele Familienbetriebe vor dem Aus – mit spürbaren Folgen für Biodiversität und Tourismus.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine gemeinsame Aktion des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern (AVO), des Alpwirtschaftlichen Vereins im Allgäu (AVA) und des Bayerischen Bayernverbands (BBV) zeigt, welche Folgen eine Novellierung des Tierschutzgesetztes in seiner jetzigen Form für die Biodiversität und den Tourismus in der bayerischen Bergwelt hätte. Im Zusammenschluss im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bayerischer Bergbauern fordern die Verbände daher dringende Anpassungen des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Vorgaben zur Kombinationshaltung, um Almen und Alpen zu erhalten.

Das Aussehen Bayerns verändert

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Mit Vorher-Nachher-Vergleichen führt die Aktion #daswäreweg der ARGE Bayerischer Bergbauern bildlich vor Augen, welche negativen Folgen die Abschaffung der Kombinationshaltung nach sich ziehen würde. „Man darf nicht vergessen, dass wir in einer Kulturlandschaft leben, die von Bauernfamilien geschaffen wurde und durch Beweidung erhalten wird“, führt Josef Glatz, Vorsitzender des AVO, aus.

„Davon leben unzählige geschützte Arten, davon lebt der Tourismus, von dem auch wir wiederum leben. Wir als Verband haben bereits heute Mühe, unsere Landwirte davon zu überzeugen, weiterzumachen. Wenn sich die bisherige Entwicklung mit ihrer wachsenden Auflagenflut so fortsetzt, werden diese Betriebe aufhören. Dies würde das Aussehen Bayerns und vor allem der Berglandschaften massiv verändern.“

Wege würden verfallen, Alm- und Alpwirtschaften müssten schließen

Unbeweidete Wiesen degradieren, verbuschen und werden binnen weniger Jahre vom Wald zurückerobert – das Ende einer Kulturlandschaft und ihrer einzigartigen Artenvielfalt. Besonders in der Übergangszeit sind Hänge zudem anfällig für Erosion. Auch zeigt die Aktion mögliche Folgen für den Tourismus: Manch ein von Landwirten gepflegter Weg würde verfallen, die beliebten Alm- und Alpwirtschaften müssten schließen und unterhalb der Baumgrenze verstellt dichter Wald jede ehemals schöne Aussicht auf Gipfel und Ferne.

Existenzbedrohende Auflagen zur Kombinationshaltung

Im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung, die sogenannte Kombinationshaltung mit hohen Auflagen zu erschweren. Kombihaltung betreiben heute meist kleine Familienbetriebe mit Stalllage im Ortskern, die ihren Tieren zeitweise Bewegung ermöglichen durch beispielsweise Weidegang zwischen Frühjahr und Herbst auf außerhalb gelegenen Weiden, Alm- oder Alpwiesen.

Den Plänen zufolge soll nun auch im Winter zweimal wöchentlich Auslauf garantiert werden. Strukturell bedingt besitzt jedoch das Gros der betroffenen Bauernhöfe weder die baulichen noch personellen oder finanziellen Ressourcen, um die geforderten Auflagen umzusetzen. Mit den geplanten Änderungen stünde die Kombinationshaltung als dauerhafte Haltungsform vor dem Aus. „Dies wäre das Ende für unsere Kleinbauern in den Dörfern, die ihre Kühe auf die Sennalpen bringen, das Ende der Alp und der Talbetriebe, die den Dorfcharakter prägen“, warnt Christian Brutscher, Vorsitzender des AVA.

„Was es braucht, um einen Strukturbruch zu verhindern, ist Zeit für die Weiterentwicklung sowie den dauerhaften Fortbestand der klassischen Kombinationshaltung ohne überzogene Auflagen wie einen zusätzlichen Winterauslauf“, sagt Günther Felßner, Präsident des BBV. Ferner müsse die für die Kombihaltung geplante Bestandsobergrenze von höchstens 50 Rindern gestrichen werden, da die absolute Bestandsgröße in keinem Zusammenhang zu Tierschutz und Tierwohl steht und diese starre Linie für einen lebenden Betrieb nicht praktikabel ist.

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