Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 US-Zölle auf Agrarprodukte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Leserfrage

Teleskopradlader mit Führerscheinklasse L fahren?

Darf ich einen Teleskopradlader, der als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist und 40 km/h fährt, mit dem Führerschein Klasse L fahren, so wie einen Schlepper?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage:

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25 km/h darf man nur mit dem Führerschein Klasse T fahren. Wie sieht es mit einem Teleskopradlader aus, der als land- und forstwirtschaftliche (luf) Zugmaschine zugelassen ist und 40 km/h fährt? Darf dieser mit dem Führerschein der Klasse L gefahren werden, so wie eine Schlepper?

Antwort:

Bei einer entsprechenden Eintragung in den Fahrzeugpapieren können Sie den Teleskopradlader als „Zugmaschine Ackerschlepper“ fahren. Voraussetzung dabei ist meistens eine typgeprüfte Anhängerkupplung, Bremsanlage für Anhänger etc.

Damit wird der Teleskopradlader führerscheinrechtlich mit anderen Schleppern gleichgestellt. Das heißt, Sie können ihn mit der Führerscheinklasse L fahren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h beträgt. Allerdings dürfen Sie mit Anhängern nicht schneller als 25 km/h fahren.

Achtung: Wie auch beim T-Führerschein gilt der L-Führerschein in diesem Zusammenhang nur für luf Zwecke. Was darunter zu verstehen ist, lesen Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.