Frage:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25 km/h darf man nur mit dem Führerschein Klasse T fahren. Wie sieht es mit einem Teleskopradlader aus, der als land- und forstwirtschaftliche (luf) Zugmaschine zugelassen ist und 40 km/h fährt? Darf dieser mit dem Führerschein der Klasse L gefahren werden, so wie eine Schlepper?
Antwort:
Bei einer entsprechenden Eintragung in den Fahrzeugpapieren können Sie den Teleskopradlader als „Zugmaschine Ackerschlepper“ fahren. Voraussetzung dabei ist meistens eine typgeprüfte Anhängerkupplung, Bremsanlage für Anhänger etc.
Damit wird der Teleskopradlader führerscheinrechtlich mit anderen Schleppern gleichgestellt. Das heißt, Sie können ihn mit der Führerscheinklasse L fahren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h beträgt. Allerdings dürfen Sie mit Anhängern nicht schneller als 25 km/h fahren.
Achtung: Wie auch beim T-Führerschein gilt der L-Führerschein in diesem Zusammenhang nur für luf Zwecke. Was darunter zu verstehen ist, lesen Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).