Die Agrarminister der Bundesländer haben im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) dafür plädiert, den Stichtag für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Denn Signale aus der Wirtschaft würden darauf hindeuten, dass das TierHaltKennzG nicht fristgerecht zum derzeit gültigen Stichtag am 1. August 2025 umgesetzt werden könnte, heißt es im vorläufigen Ergebnisprotokoll der AMK.
Die Länderminister bitten die geschäftsführende Bundesregierung bzw. das Bundeslandwitschaftsministerium (BMEL) jetzt bereits Schritte einzuleiten, um eine zügige Änderung des Gesetzes zu ermöglichen. Dies solle ungeachtet davon passieren, wie eine neue Bundesregierung künftig generell mit dem TierHaltKennzG weiter verfährt.
Nick: "AMK tritt Verbraucherschutz mit Füßen"
Die derzeit noch amtierende parlamentarsische Staatssekretärin des BMEL, Ophelia Nick, kritisierte den Beschluss. "Den Verbraucherschutz treten die Länder durch die Verzögerung des THKGs mit Füßen. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen auf mehr Transparenz und echte Wahlfreiheit beim Fleischkonsum nun weiterhin warten", so Nick in einem Statement.
An Planungssicherheit für die Landwirte würde laut Nick bei diesem Beschluss überhaupt nicht gedacht. Die Bäuerinnen und Bauern würden sich auf den beschlossenen Zeitplan verlassen. Die AMK-Rückabwicklung kreiere ein Durcheinander, das in vielen Betrieben und Behörden zu spüren sein werde.
Haltungskennzeichnung in der Kritik
Zuletzt hatten sich auch verschiedene Agrarverbände und Entscheidungsträger zur Zukunft der Tierhaltungskennzeichnung geäußert.
So will der Deutsche Bauernverband (DBV) am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz festhalten. Die Regelungen müssten jedoch grundlegend überarbeitet und praktikabel gestaltet werden. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) forderte Union und SPD dazu auf, die Weiterentwicklung der fünfstufigen Haltungskennzeichnung auf die Agenda zu nehmen.
Auch Prof. Dr. Achim Spiller und Prof. Dr. José Martinez von der Universität Göttingen fordern die nächste Bundesregierung auf, die Tierhaltungskennzeichnung grundlegend zu reformieren. Ihre Hauptkritikpunkte sind dabei die Kriterienauswahl, der Systemorganisation und in der Gestaltung des Labels.