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BMEL stellt klar: Für Blauzunge weiterhin drei Impfstoffe erlaubt

Das BMEL erlaubt per Eilverordnung drei Impfstoffe gegen das Blauzungenvirus und reagiert damit auf das Dilemma, dass trotz EU-Zulassung kein Impfstoff mehr verfügbar wäre. Was nun gilt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gestattet die Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Blauzungenvirus (BTV3) - und zwar per Eilverordnung. Damit reagiert das BMEL auf die zu erwartende Infektionswelle und will den Schutz von Rindern und Schafen durch eine Impfung ermöglichen. Die Anwendung ist zunächst auf sechs Monate befristet.

Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig auf dem Markt verfügbar zu sein könnten.

Denn mit der EU-Zulassung der zwei Impfstoffe könnte die Ausnahmegenehmigung für den dritten bisher verfügbaren und häufig in Rinderpraxen eingesetzten Impfstoffs Bultavo 3 verlorgen gehen. Mehr dazu lesen Sie hier:

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, erklärt: "Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen.“ Die Eilverordnung wurde gestern heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits heute in Kraft. Das soll das Impfen noch vor der Gnitzensaison 2025 ermöglichen.

Wann gegen BTV3 impfen?

Bei allen Impfstoffen handelt es sich um inaktivierte BTV3-Impfstoffe. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit einem Zeitabstand von drei bis vier Wochen nötig. Eine Immunität soll laut Herstellern etwa drei bis vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung vorhanden sein. Mehr Infos dazu lesen Sie auch hier:

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