${intro}
Fristen beachten
Ab 1. April: Mäh- und Mulchverbot auf Stilllegungen
Ab dem 1. April dürfen Sie Brachen nicht mehr mähen oder mulchen. Landwirte dürfen die Flächen erst wieder ab August bearbeiten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Ihre Meinung ist gefragt
Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.
Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.
Mehr zu dem Thema
Die Redaktion empfiehlt
Mähverbot, Agrarantrag, ITW
Diese Fristen sind für Landwirte im April 2025 wichtig
GAP-Agrarantrag 2025
Welches Saatgut brauche ich für die Öko-Regelung 1?
Neue GAP-Förderperiode
Uni Tübingen: Mehrjährige Ackerbrachen schützen Feldvögel am besten
GAP-Strategieplan
Fruchtfolgeplanung und GLÖZ 8: Stilllegung entfällt ab Förderjahr 2025
${intro}
${title}
Analyse Koalitionsvertrag
Stimmen zur geplanten Energiepolitik: Von „Aufbruchsignal“ bis „Chaos“

+++ MKS: Die aktuelle Lage +++
MKS: Noch ein Betrieb in der Slowakei - Seuchenlage außer Kontrolle?

Künftige Energiepolitik
Erneuerbare Energie, Strompreise, Heizungsgesetz: Das steht im Koalitionsvertrag

Betrieb in Geschwisterhand
Brüder, Schwestern, Betriebsleiter – diese Geschwister führen gemeinsam den Hof
