Zurzeit steht die Genehmigung von Flufenacet, einem der wichtigsten Bodenherbizidwirkstoffe, auf der Kippe. Zudem werden in Kürze folgende Wirkstoffe wegfallen (Stand: 20.11.2024):
Kartoffelanbauer müssen künftig auf den Wirkstoff Dimethomorph verzichten. Nachdem die Genehmigung auf EU-Ebene nicht erneuert wurde, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) alle Produkte mit diesem Wirkstoff zum 20.11.2024 widerrufen. Leider gelten nur verkürzte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen – und zwar jeweils bis zum 20.5.2025. Nach diesem Datum darf man die Mittel nicht mehr anwenden. Betroffen sind Banjo forte, Orvego und Presidium.
Zusätzlich müssen sich Kartoffelanbauer darauf einstellen, dass bald der Wirkstoff Metribuzin wegfällt. Denn die EU hat kürzlich die Entscheidung getroffen, die Zulassung nicht zu verlängern. Momentan sieht es so aus, dass bei fristgerechtem Widerruf der Produkte eine Aufbrauchfrist bis spätestens zum 24.11.2025 gelten könnte. Damit wären die Herbizide in der kommenden Saison noch einsetzbar. Im Kartoffelanbau enthalten Sencor liquid, Mistral, Arcade, Artist, Metric u. a. den Wirkstoff.
„Mit Metribuzin verlieren wir ab der Saison 2026 einen breit wirksamen Herbizidwirkstoff, der die Leistung vieler Mischungen deutlich verbessert hat“, so die Einschätzung von Kartoffelberater Martin Kanders von der LWK Nordrhein-Westfalen. „Ein Beispiel dafür ist die breit wirksame, oft eingesetzte Mischung Bandur + Boxer + Sencor liquid. Unsere Versuche haben zwar gezeigt, dass man Metribuzin in diesen Mischungen zumindest teilweise ersetzen kann, z. B. durch Metobromuron oder Clomazone. Ersterer Wirkstoff ist aber deutlich teurer und bei Letzterem gelten umfangreiche Anwendungsbestimmungen.“
Der herbizide Wirkstoff Pendimethalin, (enthalten in Stomp Aqua, Malibu u. a.), der bei der EU als sogenannter Substitutionskandidat eingestuft ist, wurde kürzlich zwar um zwei weitere Jahre genehmigt. Allerdings haben nun das Umweltinstitut München, ein Verein, der sich über Spenden finanziert, und das Bündnis Enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) Klage gegen diese Entscheidung eingeleitet. In einem ersten Schritt haben sie bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Genehmigung von Pendimethalin beantragt. Wird diese abgelehnt, wollen sie laut Anwältin Caroline Douhaire eine sogenannte Nichtigkeitsklage einreichen. Das heißt: Wie lange uns der wichtige Wirkstoff Pendimethalin noch erhalten bleibt, ist zurzeit offen.