In Polen ist die Nitratproblematik zwar weniger brisant, dennoch müssen sich die Landwirte an aufwendige Vorgaben halten. Eine Düngung ist nur zulässig, wenn der Landwirt einen Düngeplan nach den vorgegebenen Obergrenzen errechnet und diesen bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt hat. Abschließend muss er ihn beim stellvertretenden Bürgermeister hinterlegen. Die Düngung wird schlaggenau dokumentiert.
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