Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Nachts Bodenfrost, tagsüber warme Temperaturen, die die Pflanzen aus dem Winterschlaf erwecken: Aus Sicht der „guten fachlichen Praxis“ boten die vergangenen Wochen ideale Bedingungen, dass Landwirte Gülle oder Mineraldünger ausbringen konnten – weil die Pflanzen Nährstoffbedarf hatten und die gefrorenen Böden gut befahrbar waren, ohne Verdichtungen und verschmutzte Straßen.
Doch die Düngeverordnung verbietet das Düngen unter diesen Witterungsbedingungen – zumindest Landwirten in NRW. In anderen Bundesländern wie Bayern oder Hessen dürfen Landwirte düngen, wenn es nachts leicht friert und der Boden tagsüber auftaut.
Beringmeier fordert klare Linie
Für den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) sind die unterschiedlichen Auslegungen weder nachvollziehbar noch akzeptabel. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier berichtete auf der Vorstandssitzung vergangene Woche von Gesprächen mit dem NRW-Agrarministerium. Er ist zuversichtlich, dass es bis Herbst dieses Jahres in NRW eine Regelung wie in Bayern gebe.
Bundesweite Lösung?
Diese Zuversicht teilt grundsätzlich Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW. Sie ist für die Umsetzung und Kontrolle der Gesetze zuständig. Doch Werring sprach sich dafür aus, dass es eigentlich eine auf Bundesebene einheitliche Auslegung geben müsse. Das ließ WLV-Präsident Beringmeier nicht gelten: Er erwarte von einer Fachbehörde, dass sie dem Ministerium fachliche Empfehlungen gebe. Und bis es eine bundeseinheitliche Lösung gebe, würden noch Jahre vergehen.
WLV erwartet Maßnahmen statt Worte
Ebenfalls deutliche Worte fanden mehrere andere WLV-Vorstandsmitglieder – in Richtung Spitze des NRW-Agrarministeriums. Tenor: Ministerin Silke Gorißen und Staatssekretär Dr. Martin Berges würden die Landwirte zwar gerne loben, könnten bisher aber kaum handfeste Erfolge für die NRW-Landwirte vorweisen. Beim Thema „Düngung bei Frost“ könnten sie sich für die Landwirte stark machen, ohne dass es Geld koste.