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Leserfrage
Gülle fahren bei Frost: Auch Angestellte und Lohnunternehmer haften
Beim überschreiten des Düngebedarfs oder dem Düngen auf Frost droht ein Bußgeld. Was aber gilt, wenn man als Mitarbeiter nur den Anweisungen des Chefs gefolgt ist?
Ihre Meinung ist gefragt
Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.
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