Die Düngeverordnung schreibt nicht generell vor, dass man seine Wirtschaftsdünger analysieren lassen muss. Dennoch ist es für die Düngebedarfsermittlung sinnvoll zu wissen, welche Nährstoffe tatsächlich auf dem Acker landen.
Wo sind Analysen der Wirtschaftsdünger Pflicht?
Einige Bundesländer, wie z.B. Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern oder Nordrhein-Westfalen schreiben in den Roten Gebieten einmal jährlich eine Analyse der Wirtschaftsdünger vor. Analysiert werden müssen hier die Gehalte an Gesamt-N, verfügbarem N oder Ammonium-N. Dazu kommt noch die Analyse vom Gesamt-Phosphat in den Gelben Gebieten.
Wer in Bayern die Möglichkeit nutzt, verdünnte Gülle (< 4,6 % TS) mit dem Breitverteiler auszubringen, muss zudem bei Kontrollen den TS-Gehalt rechtssicher nachweisen können. Rechtssicher ist hier nur eine Laboruntersuchung.
Was braucht man für eine korrekte Analyse?
Lassen Sie die Wirtschaftsdünger deshalb rechtzeitig vor der Ausbringung untersuchen, da die Analyse je nach Labor einige Tage dauern kann. Geeignete Kunststoffbehälter können Sie teils von den Laboren und den Abgabestellen beziehen.
Ggf. können einige Anforderungen von Labor zu Labor variieren. Informieren Sie sich daher vor dem Verschicken der Proben, direkt bei Ihrem Labor, welche Angaben und Probengrößen es benötigt.
Wie entnimmt man Gülle-Proben korrekt?
Gerade bei flüssigen Wirtschaftsdüngern muss man beim Proben nehmen sorgfältig vorgehen, da Fehler das Untersuchungsergebnis stark verfälschen können.
Zuerst gilt es daher, die Gülle gründlich zu rühren oder umzupumpen, um Schwimmschichten aufzulösen und eine möglichst homogene Konsistenz zu erreichen. Achten Sie beim Aufrühren z. B. in Güllekellern auf ausreichend Belüftung, wegen austretender Schadgase.
Entnehmen Sie die Teilproben an mindestens fünf verschiedenen Stellen im Behälter – aus verschiedenen Tiefen im Güllebehälter. Die Bayerische Landesanstalt empfiehlt dazu eine Schöpfkelle mit verlängerbarer Stange. Die Teilproben lassen sich in einem Eimer sammeln.
Rühren Sie die gesammelten Proben im Eimer um, bis sie eine gleichmäßige Konsistenz erreichen. Füllen Sie sie in eine geeignete, saubere Kunststoffflasche mit weitem Hals um.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft empfiehlt, mindestens drei Endproben beim Labor einzureichen, damit am Schluss ein Mittelwert gebildet werden kann.
Füllen Sie die Flasche nur zu dreiviertel mit Gülle, da sich der Inhalt später häufig noch ausdehnt und die Flasche zum Platzen bringen kann. Kühlen Sie die Probe deshalb vor dem Versand bzw. der Abgabe und reichen Sie sie zügig beim Labor bzw. der Abgabestelle ein.
Beschriften Sie die Flasche mit Namen und Ort des Auftraggebers, Datum und Probenbezeichnung (z.B. Lagerbehälter, Tierart). Dazu eignet sich am besten ein wasserfester Stift. Zum Schluss sollten Sie das Auftragsformular ausfüllen und beilegen.
Wie entnimmt man korrekt Mist-Proben?
Mistproben nehmen ist deutlich einfacher als das Proben nehmen bei flüssigen Wirtschaftsdüngern. Doch auch hier sollte das Ergebnis möglichst repräsentativ sein.
Entfernen Sie zunächst die äußere Deckschicht des Misthaufens
Entnehmen Sie mit der Schaufel an fünf bis zehn verschiedenen Stellen Teilproben (1 bis 2 kg) – auch hier aus verschiedenen Tiefen des Misthaufens – das empfiehlt das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg.
Sammeln Sie die Teilproben in einem Behälter, z.B. einer Kunststoffwanne und mischen Sie den Mist gründlich, bis er homogen ist.
Entnehmen Sie aus dem Gemisch dann eine Endprobe und füllen Sie sie in einen geeigneten Kunststoffbeutel ab.
Auch dieser Kunststoffbeutel sollte mit einem wasserfesten Stift korrekt beschriftet werden, damit sich die Probe hinterher zuordnen lässt. Legen Sie der Probe das ausgefüllte Auftragsformular bei.
Die Probe sollte kühl gelagert, aber nicht eingefroren werden.