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topplus Pflanzenschutz-Tipps 12.3.2025

Achten Sie im Wintergetreide nun vermehrt auf die Unkräuter

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 12. März: Unkräuter im Getreide | Rapsschädlinge | Mäuseschäden

Lesezeit: 11 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Aktuelle Situation

In dieser Woche ist es tendenziell wieder deutlich kühler. Ab der Wochenmitte bildet sich eine Luftmassengrenze mit Temperaturen um 5°C in der Nordwesthälfte und bis 10°C in Bayern. Im Übergangsbereich fällt vor allem am Donnerstag etwas Regen. Am Wochenende soll es dann auch im Süden kalt und oft nass werden. In der Nordhälfte bleibt es weiter trocken.

Getreide: Achten Sie nun vermehrt auf die Unkräuter

Nach dem die Behandlungen gegen Ungräser weitestgehend abgeschlossen sind, rücken nun die Unkräuter, wie z. B. Hundskerbel, in den Fokus.  

Durch die allgemein gute Wirkung der Herbstvorlagen ist auf sehr vielen Flächen derzeit kaum Unkraut zu finden. Dies gilt zumeist für bessere Lehmböden, mit mittlerem Unkrautdruck und Saatterminen ab Anfang Oktober. Bei früheren Saaten, humosen Standorten, Flächen mit hohem Besatz an Unkrautsamen sind Nachbehandlungen eher erforderlich.

Ziemlich unabhängig von den genannten Faktoren verhält sich Hundskerbel. Er ist mittlerweile auf Sand-, Ton-, aber auch besten Lehmstandorten zu finden. Zwar ist der Auflauf bei späterer Saat geringer als bei früher, der Einfluss des Saattermins ist hier aber nicht so hoch, wie z.B. bei Ackerfuchsschwanz.

Viele Herbstprodukte haben keine Wirkung gegen diesen Doldenblütler. Grundsätzlich wirksam ist der Wirkstoff Chlortoluron, der u.a. in Lentipur 700, Carmina 640 und Trinity enthalten ist. Weitere wirksame Herbstprodukte sind u.a. Alliance und Zypar. Je nach Besatzdichte und evtl. auch nach genetischer Variabilität sind die Wirkungsgrade der genannten Produkte aber nicht immer ausreichend. Das kann zu einem ernsthaften Problem führen, da entsprechende Herkünfte auch mit den im Frühjahr zur Verfügung stehenden Produkten nicht auf Dauer zu bekämpfen sein werden.  Unabhängig vom Standort gilt: Je mehr Pflanzen zur Samenreife kommen, desto größer ist die genetische Vielfalt im Feld, desto schneller werden Wirkstoffe unwirksam.

Mit dem Striegel ist den rasch in die Tiefe wurzelnden Pflanzen im Frühjahr nicht mehr beizukommen. Eine Erweiterung der Fruchtfolge ist ebenfalls nur bedingt wirksam. So wächst das Kraut auch in frühzeitig gesätem Sommergetreide und frühzeitig gedrillten Leguminosen. In den Leguminosen gibt es keine chemischen Bekämpfungsmöglichkeiten, es bleibt nur der Striegel, der hier bei passendem Bodenzustand durchaus Wirkung erzielen kann. In Rüben und Mais war Hundskerbel bislang noch nicht häufig zu finden.

Die schwarzen, “klettigen” und langlebigen Samen werden mit Erntemaschinen, Wild und Vögeln verbreitet. Um Einschränkungen bei Anbau zu vermeiden, gilt es frühzeitig und konsequent auch gegen wenige Pflanzen vorzugehen. Je nach Größe der Pflanzen sind unterschiedliche Herbizide / Aufwandmengen erforderlich:

  • Finy und vergleichbare Produkte sind preisgünstig. Um die Wirkung zu verbreitern, bieten sich Mischungen mit z. B. Saracen (100 ml/ha), Tomigan 200 (0,5 l/ha), Biathlon 4D + Dash (70 g + 1 l/ha) oder Ariane C (0,75 l/ha) an. Biathlon 4D ist in diesem Frühjahr letztmalig einsetzbar.

  • Omnera LQM ist ein sehr breit wirksam und bei größeren Hundskerbelpflanzen zu bevorzugen. Bei starkem Besatz mit Kornblume bietet sich eine Zumischung von Tribun 75 WG (20 g/ha) an. Auf drainierten Flächen darf Omnera LQM erst ab dem 16.03. eingesetzt werden.

Welche Bekämpfungsstrategien gegen Unkräuter im Getreide sich sonst noch eignen, entnehmen Sie der folgenden Übersicht.

Sind die Unkrautmittel mit Gräserherbiziden und Wachstumsreglern mischbar?

Mischungen mit Axial 50 sollten unterbleiben (die Wirkung von Axial 50 kann abnehmen). Mit anderen Herbiziden sind Mischungen ohne Wirkungsverlust möglich. Allerdings steigt das Verträglichkeitsrisiko. Mischungen sollten daher nur in gut etablierten Beständen gefahren werden. Für Wachstumsregler gilt das gleiche. In Wintergerste sollten die Herbizidmaßnahmen vor den Wachstumsreglerterminen abgeschlossen sein.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Rapsschädlinge: Wo stehen wir gerade?

Die Berg- und Talfahrt der Temperaturen macht es nicht einfacher die Rüssler im Raps sicher zu kontrollieren. Gelbschalen auf den eigenen Schlägen sind aber essenziell.

Außerordentlich milde Temperaturen und ausgiebiger Sonnenschein führten seit letzter Woche in vielen Regionen zu verstärktem Zuflug der Stängelrüssler. Bereits Ende Februar hatte in den wärmeren Lagen regional Erstzuflug eingesetzt, teils bereits mit Überschreitung der Schadschwelle. Gelbschalen auf den eigenen Schlägen sind essenziell, um die Behandlungsnotwendigkeit festzustellen! Dass die Stängelrüssler kleinräumig sehr unterschiedlich auftreten, ist der Normalfall. Auch zunehmend Rapsglanzkäfer waren in den Gelbschalen zu finden. Relevant wird der Glanzkäfer aber erst, wenn er sich vermehrt im Raps aufhält und die (noch versteckten) Knospen aufsucht.

Die Berg- und Talfahrt der Temperaturen geht nun weiter: Das milde Frühlingswetter verabschiedet sich, und kühlere Luft kommt im Laufe der Woche von Nordwesten bis in den Südosten voran. In Mitteldeutschland und im Süden Deutschlands sind am heutigen Dienstag letztmals in dieser Woche günstige Bedingungen für Rüssler-Neuzuflug gegeben. Gelbschalen nochmals kontrollieren!

Sobald die Temperaturen bei Sonnenschein wieder in den zweistelligen Bereich steigen, Gelbschalen auf neu zufliegende Käfer kontrollieren. In den wärmeren Lagen wird ein Großteil der Käfer bereits eingetroffen sein.

Großer Rapsstängelrüssler: Das für die Jahreszeit sehr warme und sonnige Wetter der letzten Woche führte trotz der kalten Nächte innerhalb von zwei bis drei Tagen zur Eireife und zu intensiver Eiablage. Nach Schwellenüberschreitung war umgehendes Handeln erforderlich.

Gefleckter Kohltriebrüssler: Eine Insektizidmaßnahme vor verstärkter Eiablage war angezeigt, wenn bis Mitte letzter Woche kritische Käferzahlen in den Gelbschalen gezählt wurden. Anhaltend warmes, sonniges Wetter nach dem Erstzuflug verkürzte den Reifungsfraß auf drei - fünf Tage. Selbst bei Nachtfrost können entsprechend hohe Temperaturen tagsüber die Käfer reaktivieren, die vor der Kälte am Boden unter Blättern Schutz suchen.

Nur falls erstmals seit dem vergangenen Wochenende viele Kohltriebrüssler zuflogen, kann die Behandlung hinausgezögert werden. Das vorhergesagte kühle Wetter hemmt die Aktivität und verzögert den Reifungsfraß. Bei geschwächtem Raps (Rapserdflohlarven, Frostschäden, Verätzungen) sollte der Aufschub jedoch überdacht werden.

Wachstumsregler-Einsatz verschieben: In weit entwickelten, dichten Beständen (wenig standfeste Sorte, viel Altraps) sind Maßnahmen in dieser Woche nicht sinnvoll – es ist zu kühl und nachts oft frostig.

Solange sich noch nicht vermehrt Glanzkäfer im Raps aufhalten, sind die Pyrethroide des Typs II (z. B. Karate Zeon) zu bevorzugen (siehe auch Mittelübersicht unten).

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Mäuseschäden auf Acker und Grünland ernst nehmen

Mäuseschäden können vor allem auf Flächen mit minimaler Bodenbearbeitung oder Direktsaat ein Problem. Nehmen die Schäden Überhand, gilt es zu handeln.

Regional haben in den vergangenen Jahren die Schäden durch Feldmäuse deutlich zugenommen. Fallen Ihnen schon bei den ersten Überfahrten im Frühjahr kreisrunde Befallsnester auf, in denen der Bewuchs fehlt, deutet das auf einen erhöhten Feldmausbefall hin.

Vor allem auf Flächen mit reduzierter Bodenbearbeitung sollten Sie auf Schäden kontrollieren. Ob es sich tatsächlich um einen bekämpfungswürdigen Besatz mit Feldmäusen handelt, können Sie am besten durch die sogenannte Lochtretmethode ermitteln. Treten Sie hierzu an mindestens zwei Kontrollstellen auf einer Fläche von jeweils ca. 250 m² (z. B. 16 m x 16 m Raster) alle derzeit vorhandenen Mäuselöcher zu bzw. verschließen Sie diese mit Erde. Sind nach 24 Stunden mehr als 5-8 Löcher pro Kontrollfläche wieder geöffnet, ist der Bekämpfungsrichtwert für Wintergetreide und Raps überschritten. Denken Sie In diesen Fällen über eine Bekämpfung mit zugelassenen Rodentiziden nach. In mehrjährigen Futterkulturen liegt der Bekämpfungsrichtwert nach dem 1. Schnitt bei 5 und nach dem 2. Schnitt bei 11 wieder geöffneten Löchern. Dokumentieren Sie Ihre Zählungen unbedingt für eventuelle Kontrollen!

Hinweise zur Bekämpfung:

Derzeit sind nur Pflanzenschutzmittel (= Rodentizide) mit dem Wirkstoff Zinkphosphid als Ködermittel zur Bekämpfung von Feld-, Erd-, und Rötelmäusen in verschiedenen Ackerbaukulturen zugelassen. Gemäß den Vorgaben der Pflanzenschutzanwendungsverordnung dürfen Sie es außerhalb von Wäldern nur verdeckt ausbringen. Daher ist die Zulassung der verschiedenen Rodentizide – in Abhängigkeit von der Art der Ausbringung – mit verschiedenen Anwendungsbestimmungen verbunden, um eine sichere Verwendung und damit den Schutz von Nichtziel-Wirbeltieren (z. B. Vögeln) zu gewährleisten.

Grundsätzlich gilt: Köder müssen tief und unzugänglich für andere Tiere (z. B. Vögel, Hamster etc.) in den Gängen der Mäuse platziert werden. Dazu können Sie z. B. eine Mäuseflinte, Apli-Gun oder eine spezielle Köderlegemaschine nutzen, wie z. B. dem Wumaki, der die Köder in einer Bodentiefe von bis zu 25 cm auslegen kann. Informieren Sie sich vor einer Ausbringung unbedingt über die jeweiligen produktspezifischen Anwendungsbestimmungen und mögliche Beschränkungen in Gebieten mit besonderem Schutzstatus (z. B. Natura 2000 Gebiete; FFH-Gebiete; Flächen, die von Zugvögeln als Rastplatz genutzt werden; Flächen, auf denen es eine nachgewiesene Feldhamsterpopulation gibt; etc.).

Je frischer der Köder, desto attraktiver ist er für die Mäuse. Achten Sie deshalb darauf, nicht zu viel Gift in die Löcher zu geben. Mehr als 5 Körner pro Loch sind nicht erlaubt und auch nicht notwendig! Bereits angebrochene Verpackungen und Restmengen sollten Sie gut verschlossen und möglichst getrennt von anderen Pflanzenschutzmitteln sicher im Pflanzenschutzschrank lagern.

Um natürliche Gegenspieler von Feld-, Erd-, und Rötelmaus zu fördern, können Sie in Starkbefallsgebieten vor einem Rodentizideinsatz auch sogenannte „Julen“ (= Sitzgelegenheiten) für Greifvögel aufstellen. Mit zunehmender Vegetation bzw. größer werdendem Bewuchs auf befallenen Flächen wird es allerdings auch für diese natürlichen Räuber immer schwieriger, die Mäuse zu fangen. Darüber hinaus spielt das natürliche Vorkommen der entsprechenden Greifvögel in den Regionen eine entscheidende Rolle. Kommen in Ihrer Region keine Greifvögel vor, können diese natürlich auch keine Mäuse fangen.

Ein Hinweis auf Mäusebefall wird Ihnen auch die häufige Präsenz des Graureihers/Silberreihers angezeigt.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Abstandsauflagen beachten und Bußgelder vermeiden

Um teure Bußgelder und die Belastung der Umwelt mit Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden, sollten Sie sich an die Regelungen der Pflanzenschutzanwendungen halten und auch die mittelspezifischen Auflagen beachten.

Gemäß der aktuell gültigen Fassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung müssen folgende Abstandsauflagen immer beachtet werden: Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern gelten länderspezifische Regelungen. In Nordrhein-Westfalen müssen Sie beispielsweise bis 10 m von der Böschungsoberkante auf den Pflanzenschutz verzichten. Sie können den Abstand auch auf 5 m reduzieren, wenn eine ganzjährig geschlossene und begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist auch im Jahr 2025 erneut ein Kontrollschwerpunkt der Landwirtschaftskammer NRW.

Die gesetzlichen Mindestvorgaben aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind allerdings nur ein Teil der zu beachtenden Vorschriften. Darüber hinaus sind im Rahmen der nationalen Zulassung viele Pflanzenschutzmittel mit zusätzlichen Auflagen (z. B. NW 605, NW 606, NW 608, NW 706, siehe PSM-Kanister bzw. Homepage des BVL) versehen worden, die über die allgemeingültigen Mindestanforderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung hinausgehen.

In NRW sind z. B. bei Kontrollen vermehrt Verstöße gegen diese mittelspezifischen Abstands- und Gewässerauflagen aufgefallen. Dies betrifft aktuell vor allem Behandlungen im Getreide und Raps zur Unkraut- und Krankheitsbekämpfung. Insbesondere letztere Maßnahmen stehen in Kürze wieder an. Daher lohnt sich ein Blick in die Anwendungsbestimmungen. In einigen Fällen können Sie den mittelspezifischen Gewässerabstand durch den Einsatz von geeigneter Düsentechnik reduzieren oder der Einsatz des Pflanzenschutzmittels wird durch eine verlustmindernde Technik überhaupt erst ermöglicht (z. B. Amistar Max, Butisan Top, Hint, Input Classic, Input Triple, Jordi, Pronto Plus, Univoq etc.). Bei weiteren Produkten gelten darüber hinaus trotz des Einsatzes verlustmindernder Düsentechnik (90 %) auch noch Gewässerabstände von 10 m (z. B. Input Triple, Jordi, etc.) oder mehr (z. B. Hint, Input Classic, Pronto Plus, etc.). Informationen zu den mittelspezifischen Abstandsauflagen für sämtliche Anwendungen (Unkraut-, Krankheits-, und Schädlingsbekämpfung sowie Wachstumsregulierung) in allen Kulturpflanzen erhalten Sie bei Ihrem Landhändler, auf dem Etikett des Pflanzenschutzmittels sowie auf der Homepage des BVL.

Bitte beachten Sie auch, dass einige Produkte mit der Auflage NT101 versehen sind (z. B. Pronto Plus, Folicur etc.). Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dieser Auflage ist ggf. bei nicht ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen in der Region auch ein zusätzlicher Abstand zu terrestrischen Nicht-Zielflächen einzuhalten.

 Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

BVL zieht Zulassung für neues Glyphosat-Produkt zurück

Erst vor kurzem hatte Bayer sein neues Glyphosat-Produkt Roundup Future vorgestellt. Nun hat das BVL die Zulassung zurückgezogen. So geht es nun weiter.

Am 11. März hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das glyphosathaltige Produkt Roundup Future zurückgenommen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auch gegen die Zulassung dieses Mittels rechtlich vorgegangen war.

Nach Angaben des BVL hat der Widerspruch bis auf weiteres aufschiebende Wirkung. Zunächst darf das Mittel nicht verkauft und eingesetzt werden.

Darum klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen Roundup Future

Nach Auffassung der DUH hatte das BVL die Zulassung für das Produkt rechtswidrig erteilt.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte dazu: "Es ist ein Skandal, dass das BVL trotz gravierender Datenlücken und bekannter Risiken noch immer Glyphosat-Produkte neu zulässt." Der Verein will deshalb mit allen juristischen Mitteln gegen das Totalherbizid vorgehen.

So äußert sich Bayer zur BVL-Entscheidung

Laut einem Unternehmenssprecher von Bayer Crop Science Deutschland arbeitet das Unternehmen mit Hochdruck daran, die Zulassung wieder herzustellen. „Das Ruhen betrifft explizit nur Roundup Future, nicht aber Roundup Rekord oder Durano Max“, so Bayer.

Bayer Crop Science hatte das Totalherbizid Roundup Future mit neuer Formulierung erst vor kurzem als Nachfolger für Roundup Power Flex vorgestellt. Zugelassen war es mit einer maximalen Aufwandmenge von 3,2 l/ha für eine große Bandbreite von Acker- und Sonderkulturen.

Die Zulassung von Roundup Power Flex war bereits im Dezember vom BVL widerrufen worden, nachdem die DUH dagegen geklagt hatte.

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