Der neue Pauschalierungssatz von 8,4 % gilt ab heute, dem 6. Dezember 2024. Damit ist Gewissheit geschaffen, was sich in den vergangenen Tagen immer deutlicher abgezeichnet hatte. Noch Ende November war ein Funken Hoffnung geblieben, dass der Satz nicht bereits im laufenden Jahr angepasst wird: Der Bundesrat hatte zwar dem Jahressteuergesetz zugestimmt, forderte die Bundesregierung in einer Entschließung jedoch auf, auf die unterjährige Änderung zu verzichten. Doch die Koalition aus SPD und Grünen ignorierte diese Bitte.
Neuer Bürokratieaufwand
Für die betroffenen Betriebe bedeutet die kurzfristige Umstellung vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Ohne nennenswerte Vorlaufzeit müssen Rechnungsstellungen und Programme an den neuen Satz angepasst werden. Der nächste Einschnitt folgt bereits zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2025 sinkt der Pauschalierungssatz erneut, dann auf 7,8 %.
Rechnungen korrigieren
Diese doppelte Änderung binnen weniger Wochen sorgt nicht nur wegen des organisatorischen Aufwands für Kritik. Für viele Betriebe stellt sich die Frage, ob die Anwendung der Pauschalierung überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Besonders ärgerlich: Wer ab heute eine Rechnung mit dem bisherigen Satz ausstellt, muss diese korrigieren. Hinweise zur korrekten Anpassung finden Sie hier: Pauschalierungs-Chaos: Darauf müssen Sie jetzt in Rechnungen achten