Der Bundesrat hat der Kürzung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte vergangene Woche zugestimmt. Der Pauschalierungssatz soll noch in diesem Jahr von 9 % auf 8,4 % sinken. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dann der neue Satz von 7,8 %.
Allerdings fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, den Einschnitt in diesem Jahr zu streichen. Andernfalls sei der bürokratische Aufwand für die Betriebe zu hoch.
Finanzministerium hält Entschließung für nicht verbindlich
Das Bundesfinanzministerium erklärte auf ein top agrar-Anfrage dazu: „Die Zustimmung des Bundesrates ist trotz der Entschließung gültig. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich. Nachdem das Gesetz vom Bundespräsident ausgefertigt wurde, wird es anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit verkündet. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Durchschnittssatz von 8,4 % für das Jahr 2024 am Tag nach der Verkündung und der Durchschnittssatz für das Jahr 2025 am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nach Artikel 20 Absatz 3 GG ist die Bundesregierung an die Entscheidung des Gesetzgebers gebunden.“
Es kommt auf den Tag der Veröffentlichung an
Damit deutet alles darauf hin, dass die unterjährige Kürzung kommt. Wann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, ist offen. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen, bis es in Kraft tritt.
top agrar meint: Die unterjährige Kürzung ist ein fatales Signal. Der bürokratische Mehraufwand für die Betriebe ist enorm, während die zusätzlichen Einnahmen für den Staat kaum ins Gewicht fallen. Eine Entscheidung gegen die Praxis und das Vertrauen der Landwirte. Im Februar werden die Karten mit den anstehenden Neuwahlen neu gemischt – höchste Zeit, denn diese Regierung hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt.