Frage:
Was passiert, wenn ich einen Acker gepachtet habe, der aber während der Pachtzeit den Status Dauergrünland erhalten hat. Kann der Verpächter Schadenersatz fordern oder hat er sogar ein Sonderkündigungsrecht?
Antwort:
Nach wie vor gilt: Haben Sie die Fläche mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt, sondern als Wiese oder Weide, dann zählt die Fläche als Dauergrünland. In welchen Fällen Sie die Fläche umbrechen dürfen, lesen Sie hier:
Ob ein Pächter ein als Ackerland gepachtetes Grundstück als Dauergrünland im Sinne des EU-Subventionsrechts zurückgeben darf oder ob in diesem Fall Schadensersatzansprüche entstehen, hat der der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Nach dem Urteil der Richter ist der Pächter während der gesamten Laufzeit eines Pachtvertrages zur Aufrechterhaltung eines bei Beginn des Pachtvertrages vorhandenen Ackerstatus verpflichtet – soweit Ackerland als vertraglich vereinbarte Nutzungsart vereinbart wurde. Der Pächter muss dann also auch Ackerland zurückgeben, soweit es im Pachtvertrag vereinbart ist. Tut er dies nicht, macht sich der Pächter schadensersatzpflichtig (Urteil vom 28. April 2017, Az.: LwZR 4/16).
Der Schadenersatz orientiert sich dann an dem Wertverlust der Fläche. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel deshalb nicht möglich.
Unsere Expertin: Uta Rosemann, Rechtsanwältin, Kanzlei Mönig+Partner, Telgte, NRW
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