Das Oberbergische Land im südlichen Nordrhein-Westfalen ist überwiegend von hügeligem Grünland geprägt. Hier an der Grenze zum Sauerland führt die 28-jährige Landwirtin Carolin Stricker mit ihrer Familie einen typischen Milchviehbetrieb mit 120 Kühen plus Nachzucht.
Die Strickers bewirtschaften 125 ha Grünland und 6 ha Acker, die auf rund 420 m Höhe ü. NN liegen. Die jährliche Niederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei circa 1.000 mm.
Wendige Technik für Hänge
Wie viele Landwirte in der Gegend, stellte sich auch Carolin Stricker die Frage, wie sie ab dem 1. Februar 2025 ihre Gülle ausbringen wird. Bisher nutzte sie zum Düngen zwei Fässer mit Breitverteiler, eins mit 8 m³ Volumen und eins mit 10 m³. „Wir haben viele Hänge, schiefe Stücke und oft schlechte Befahrbarkeit“, sagt sie. „Mit den kleinen Fässern kommen wir auch auf engen Flächen und an Hängen in jede Ecke hinein, auch wenn wir durch die kleinen Fässer lange unterwegs sind.“
Doch durch die neue rechtliche Lage musste neue Technik her. Im Frühjahr bestellte sie deshalb ein neues Fass mit 14 m³-Volumen, aber hielt sich die Entscheidung für den Verteiler zunächst offen – wie viele andere Landwirte in der Region. „Wir wussten nicht, ob sich noch kurzfristig Ausnahmeregelungen ergeben“, sagt sie. Aktuell kommen für sie nur zwei Möglichkeiten infrage: Schleppschuhverteiler oder das Schleppfix-System aus der Schweiz.
Gülle-Technik mit Vor- und Nachteilen
Bei beiden Optionen sieht sie Vor- und Nachteile. „Der Schleppfix ist unkompliziert und wartungsarm, aber ich bin nicht sicher, wie gut die Gülleverteilung am Hang funktioniert. Der Schleppschuh ist bewährte Technik, aber ich befürchte, dass der Wartungsaufwand durch die Verteilköpfe und Schläuche höher ist.“ Besonders ärgern sie die hohen Kosten der Investition. „Ob das Grünland mit der neuen Technik dann wirklich besser aussieht, weiß ich leider noch nicht“, sagt sie.
In Kürze soll die Entscheidung für die eine oder andere Option fallen. Doch ganz aufgeben will Stricker den Breitverteiler nicht, denn fast die Hälfte ihrer Grünlandflächen hat über 20 % Steigung. Auf diesen steileren Flächen kann sie durch die in NRW geltenden Ausnahmeregelungen weiterhin das alte 10 m³-Fass mit dem Breitverteiler einsetzen.