Das Landvolk Niedersachsen und das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement sehen in der Förderrichtlinie zur Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (RL SchaNa) erhebliche Probleme – vor allem durch hohe bürokratische Hürden und fehlende Unterstützung für andere Weidetierhalter.
„Wir erkennen an, dass nun endlich die laufenden Mehrkosten einiger Weidetierhalter übernommen werden. Unsere zahlreichen Verbesserungsvorschläge wurden aber nur teilweise aufgenommen“, kritisiert Jörn Ehlers, Landvolk-Vizepräsident und der Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement.
Vorgaben schwer umzusetzen
„Die Richtlinie ist entgegen der Behauptung von Umweltminister Meyer weder einfach noch unbürokratisch. Wir befürchten, dass viele kleinere und mittlere Betriebe davon Abstand nehmen und auf Herdenschutzmaßnahmen stattdessen verzichten“, bewertet Ehlers das vom niedersächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium neue Förderprogramm für die Schaf- und Ziegenhalter, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch den Wolf entsteht, zu vergüten.
Diese Beträge gibt es
Schaf- und Ziegenhalter können noch für 2025 die neue jährliche Prämie in Höhe von 260 € pro Hektar Weidefläche oder 325 € pro Hektar Deichfläche beantragen – umgerechnet 40 € pro Tier auf Weideflächen und 50 € pro Tier am Deich.
Voraussetzung ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Während das Landvolk anerkennt, dass damit die Mehrbelastung durch den Wolf zumindest teilweise ausgeglichen wird, fordert es eine Ausweitung der Förderung auf weitere Weidetierarten.
Warum nicht eine Kopfprämie?
Zudem plädiert der Landesbauernverband für eine einfachere Vergütungsform: „Eine Kopfprämie pro Tier wäre praktikabler und würde viele Probleme vermeiden“, erklärt Ehlers. Wie zum Beispiel die Nutzung von Weideflächen in angrenzenden Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Hier führt die aktuelle Regelung zu Problemen, insbesondere wenn Schafe zeitweise auf angepachteten Flächen außerhalb Niedersachsens gehalten werden.
Zusagen gehen nicht weit genug
Auch bleiben viele Fragen zur langfristigen Planung offen. Laut Umweltminister Meyer bleibt der Wolf in Niedersachsen zukünftig mit mindestens 44 Wolfsrudel und er betont, dass Weidetierhalter die Prämie über den fünfjährigen Förderzeitraum fest einplanen könnten. Doch Ehlers hält das für Augenwischerei: „Diese Anforderungen an den Herdenschutz müssen über die gesamte Laufzeit stabil bleiben. Ab 2030 werden die Anforderungen an den wolfsabweisenden Grundschutz steigen, und dann muss dieser neue Standard erfüllt werden“, sieht Ehlers hier die Problematik.
Und immer droht die Rückforderung
Besonders besorgt sind die Tierhalter zudem wegen möglicher Rückzahlungsforderungen. „Es muss einen klaren Prüfkatalog geben, der definiert, welche Verstöße zu welchen Konsequenzen führen“, fordern Landvolk und Aktionsbündnis. Niemand solle für kleinste Formfehler oder unvermeidbaren Verschleiß bestraft werden.
Die Antragsfrist für die diesjährige Förderung endet am 15. März 2025. Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de