Rheinland-Pfalz hat den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Darauf einigten sich am Mittwoch (19.2.) die Koalitionsfraktionen im Mainzer Landtag mit dem Umweltministerium. Ziel ist eine bessere Steuerung des Wolfsbestands im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, wirtschaftlichen Interessen und den Belangen des ländlichen Raums.
Ergänzung zu bestehenden Schutzmaßnahmen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, sieht die Entscheidung als sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Maßnahmen wie dem Wolfsmanagementplan, dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf sowie der Förderung des Herdenschutzes. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sei das Instrument, um im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, wirtschaftlichen Interessen sowie Wohn- und Freizeitraum bestmöglich für die Zukunft aufgestellt zu sein.
Auch Nico Steinbach, umwelt- und forstpolitischer Sprecher der SPD, betonte die Bedeutung eines künftigen Bestandsmanagements. Dieses müsse sowohl den Naturschutz als auch die Interessen der ländlichen Bevölkerung berücksichtigen. Besonders wichtig sei dabei der Dialog mit der Jägerschaft.
Kritik und Forderungen der FDP
Marco Weber, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, begrüßte die Entscheidung, wies jedoch darauf hin, dass sie längst überfällig sei. Angesichts steigender Wolfsrisse müsse die Möglichkeit geschaffen werden, Problemwölfe gezielt zu entnehmen. „Wenn ein Wolf Nutztiere tötet, muss er geschossen werden", forderte Weber und appellierte an die EU, den Schutzstatus des Wolfes weiter abzusenken.
Die neue Bundesregierung sei nun gefordert, dass der Schutzstatuts des Wolfs durch die EU gesenkt werde.