Seit Jahren hoffen Tierhalter auf ein aktiveres Bestandsmanagement des Wolfes. Seit Dezember hat der Wolf einen niedrigeren Schutzstatus in der Berner Konvention, einem internationalen Artenschutzabkommen.
Das sieht die EU-Kommission als Voraussetzung, um den Schutzstatus des Wolfes auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU abzusenken. Immer wieder appellierte die EU-Kommission jedoch auch in die Mitgliedstaaten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Wolfsabschuss vollumfassend auszunutzen.
SPD, BSW und Linke: Nichts zum Wolf
In den Wahlprogrammen beschäftigen sich fast alle der großen Parteien mit dem Wolf. Lediglich die SPD, und das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) geben dem Wolf bzw. seiner Bejagung keinen Raum in ihren Wahlprogrammen. Auch die Linke erwähnt den Wolf nicht explizit, macht sich jedoch für den „Schutz von Wildtieren“ stark.
CDU/CSU: Wolf, Saatkrähe und Kormoran ins Jagdrecht!
CDU/CSU, die FDP und auch die AFD fordern ein „aktives Bestandsmanagement“. Sowohl die Union aus CDU und CSU als auch die FDP wollen den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen. Die Union will die Möglichkeiten, die die europäische FFH-Richtlinie heute schon bietet, in das Bundesnaturschutzgesetz übernehmen. Ähnlich will die Union für die Saatkrähe und den Kormoran verfahren.
Die AfD will den Wolfsbestand in Europa nach der Bundestagswahl nach „schwedischem und norwegischem Vorbild“ regulieren.
Grüne: Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!
Die Grünen wollen Wolfsabschüsse lediglich in „problematischen Ausnahmefällen“ zulassen. Sie streben vielmehr „eine Balance zwischen pragmatischen Lösungen und den Anforderungen des Naturschutzes“ an. Anders als Union und FDP wollen sie den Wolf explizit nicht ins Jagdrecht überführen. Darin sehen sie „auch einen Beitrag zur Bürokratievermeidung“.