Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Leserfrage

Darf man ein Altenteilerhaus verkaufen oder umwidmen?

Wollen Sie ein Altenteilerhaus verkaufen, riskieren Sie womöglich die Baugenehmigung. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie das Altenteilerhaus umwidmen oder verkaufen wollen, erklärt unsere Expertin.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich bin Landwirt und führe einen Hof im Vollerwerb im Außenbereich. Der Hof ist in der Höfeordnung. Nachfolger könnte mein Neffe werden, dann würde er den Hof aber im Nebenerwerb weiterführen. Ich möchte das zum Hof gehörige Altenteilerhaus gerne an meinen Bruder übertragen oder verkaufen. Ist das möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Antwort:

Grundsätzlich sind die Baugenehmigungen für die Altenteilerhäuser mit einer Nebenbestimmung versehen, die besagt, dass die Grundstücke, auf denen das Altenteilerhaus steht, nicht im Wege der Eigentumsübertragungen auf andere Personen übergehen dürfen. In der Regel heißt es in den Nebenbestimmungen, dass das Eigentum am Altenteilerhausgrundstück nie von den restlichen Hofgrundstücken getrennt werden darf.

Sollten Sie gegen diese Nebenbestimmung verstoßen, riskieren sie die Baugenehmigung. Davon ist also abzuraten.

Langfristige Folgen bedenken

Wenn dauerhaft klar ist, dass das Altenteilerhaus nicht mehr zum Hof gehören soll und/oder Altenteiler auch nicht vorhanden sind, können Sie eine Umwidmung des Altenteilerhauses in ein normales Wohnhaus beim Bauamt beantragen. Das Bauamt hat dann über diesen Antrag zu entscheiden. Erst wenn dem Antrag stattgegeben wird und die Genehmigung für das Altenteilerhaus entwidmet ist, können Sie das Haus losgelöst von dem restlichen Hof an ihren Bruder übertragen oder auch verkaufen. Allerdings ist zu beachten, dass die Hofstelle nie wieder eine Genehmigung für ein Altenteilerhaus oder ein anderes freistehendes Haus erhalten wird. In der Regel möchten die Übernehmer der Hofstelle deshalb diesen Antrag nicht unterstützen, denn sie würden sich langfristig dieser Einschränkung unterwerfen müssen.

Unsere Expertin: Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, Münster, NRW

Schicken Sie uns Ihre Fragen!

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.