Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

topplus Leserfrage

Fläche für Batteriespeicher verpachten: Welche Höhe für Rückbausicherung?

Verpachten Sie eine Fläche für den Bau eines Batteriespeichers, ist eine Absicherung der Rückbaukosten ratsam. Was Sie dabei beachten sollten, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 3 Minuten

Frage:

Neben einer meiner Ackerflächen ist auf einer großen Fläche eine Freiflächen-PV-Anlage installiert. Nun wurde ich angesprochen, ob ich einen Teil meiner Fläche zum Bau eines Batteriespeichers verpachten will. Beim Verpachten für Fläche für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen sind oft Rückbausicherungen im Vertrag enthalten. Ist das auch beim Verpachten von Flächen für den Bau von Batteriespeichern sinnvoll? Welche Höhe ist angemessen?

Antwort:

Nicht nur der Bau von Freiflächen-PV-Anlagen ist derzeit sind bei viele Projektierer beliebt. Immer häufiger werden Landwirte auch angefragt, ob sie Flächen zum Bau von Batteriespeichern verpachten. Viele Grundstückseigentümer erhalten derzeit entsprechende Angebote für Nutzungsverträge. Eine Rückbausicherheit durch den Projektierer sollte grundsätzlich wie für Freiflächen-PV gestellt werden. Diese ist wichtig, damit Sie nicht als Eigentümer der Fläche für die Rückbaukosten des Speichers aufkommen müssen, wenn der Betreiber die Anlage nicht zurückbaut, z.B. weil er insolvent ist.

Welche Höhe für Rückbauabsicherung?

Bisher sehen viele der Nutzungsverträge gar keine Rückbauabsicherung vor. Es ist dringend davon abzuraten, die Verträge ohne eine entsprechende Absicherung abzuschließen. Wenn Sie den Absicherungsbetrag aktuell nicht an Vergleichswerten bestimmen können, ist es umso wichtiger, die Absicherungshöhe frühzeitig durch einen Dritten überprüfen zu lassen. Schalten Sie also einen Gutachter ein oder holen Sie sich Vergleichsangebote für den Rückbau von entsprechenden Firmen ein.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, dass Sie vor Baubeginn einen Nachweis des Anlagenbetreibers über die Höhe der voraussichtlichen Rückbau- und Entsorgungskosten verlangen. Dann können Sie diese Summe als Rückbausicherheit im Vertrag festhalten.

Wie die Pacht berechnen?

Tipp: Interessant sind auch die angebotenen Nutzungsentgelte für solche Anlagen. Die Angebote weichen teilweise um das 10-fache voneinander ab. Erhebliche Unterschiede bestehen auch zwischen den flächenbezogenen Vergütungen und den Vergütungen anhand der installierten Leistung der Batteriespeicher.

Da die Anlagen meist nicht flächenintensiv sind, ist eine leistungsbezogene Vergütung in Kombination mit einer flächenbezogenen Mindestvergütung sinnvoll. Die Beteiligung an den Erlösen der Anlagen ist ebenfalls zu erwägen.

Erbschaftssteuer nicht vergessen!

Bei besonders hohen Pachten sollten Sie außerdem die erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Folgen der Verpachtung für Batteriespeicher im Blick behalten werden. Die Privilegien für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten dann nicht! Bei mittleren sechs-stelligen Beträgen können die Belastungen sehr hoch sein, auch wenn nur wenige tausend Quadratmeter genutzt werden.

Unser Experte: Mandus Fahje, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht, Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben auch Sie eine Leserfrage dazu oder zu einem anderem Thema? Schicken Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.