Frage:
Mich hat ein Projektierer angesprochen und möchte eine meiner Flächen pachten, um dort eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu bauen. Was mache ich, wenn der Betreiber pleite geht? Wie sichere ich den Rückbau der Module nach Ablauf des Pachtvertrages?
Antwort:
Grundsätzlich ist der Betreiber der Anlage – insbesondere gegenüber öffentlich-rechtlichen Genehmigungsträgern – verpflichtet, eine Sicherheit für den Rückbau zu hinterlegen. Sollte diese Sicherstellung jedoch nicht erfolgen oder in ihrer Höhe nicht ausreichen, empfiehlt es sich für Sie als Verpächter, eine eigene Absicherung zu verlangen. Diese sollte mindestens die Differenz zur vertraglich vereinbarten Sicherungssumme abdecken. In jedem Fall muss der Nachweis erbracht werden, dass die geforderte Sicherheit tatsächlich hinterlegt wurde.
Insolvenzsichere Absicherung fordern
Die erforderliche Höhe der Rückbauabsicherung lässt sich nicht pauschal festlegen. Entscheidend ist jedoch, dass die Absicherung insolvenzsicher erfolgt – beispielsweise durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines Kreditinstituts.
Bei großen Energieversorgungsunternehmen kann auch eine selbstschuldnerische Konzernbürgschaft akzeptabel sein. Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten, die sich über bis zu 30 Jahre erstrecken können, ist es ratsam, die Höhe der Absicherung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Eine objektive Bewertung kann durch einen Sachverständigen oder durch das Einholen aktueller Vergleichsangebote für Rückbaukosten erfolgen. Schließlich unterliegen sowohl die Demontagekosten als auch der Restwert der verbauten Materialien erheblichen Schwankungen über die Jahre hinweg.
3.000 bis 6.000 € Rückbauabsicherung
Projektierer argumentieren zunehmend, dass der Materialrestwert mittlerweile höher sei als die Rückbaukosten. In einigen Fällen wird die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf Basis der installierten Leistung in kWp berechnet. Noch vor wenigen Jahren lagen die Sicherungsbeträge tendenziell höher. Bei aktuellen Vertragsabschlüssen (Stand 2025) bewegen sich die Rückbauabsicherungen in der Regel zwischen 3.000 und 6.000 € pro Hektar mit PV-Anlagen bebauter Fläche.
Wichtig: Halten Sie die konkrete Summe der Rückbauabsicherung als auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung vertraglich fest! So können Sie sicherstellen, dass die Absicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg angemessen bleibt.
Unser Experte: Mandus Fahje, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht, Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
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