Die Bayerische Staatsregierung vereinfacht die Regelung für Ausgleichsflächen bei PV-Freiflächenanlagen. Ab sofort werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichbedarf zum Regelfall.
Damit wird ein politischer Auftrag des Bayerischen Landtags umgesetzt. Bisher mussten durch Freiflächenanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Regelfall durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche außerhalb der Anlagen kompensiert werden, teilt das bayerische Wirtschaftsministerium mit. Die entsprechende bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung wurde nun geändert und veröffentlicht.
Zwei Fälle
Für zwei Falltypen wird fortan eine vereinfachte Vorgehensweise zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs angewandt:
Im ersten Falltyp entfällt der Ausgleichsbedarf vollständig, im zweiten Falltyp liegt der Ausgleichsbedarf bei 10 %. Dabei soll der Ausgleich zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend erbracht werden. Bei den übrigen Anlagenkonstellationen bekommen Projektierer die Möglichkeit, durch ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Ausgleichsbedarf teilweise oder vollständig zu reduzieren.
"Die Einführung eines pauschalisierten Vorgehens bei den Ausgleichsflächen ermöglicht eine praktische und rechtssichere Anwendung und beinhaltet zudem umfangreiche Erleichterungen gegenüber dem Status quo", freut sich Bauminister Christian Bernreiter.