Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Eurotier 2024 Steuern in der Landwirtschaft

topplus Gesetzentwurf

Bayern plant verpflichtende Abgabe für Wind- und Freiflächen-Solaranlagen

Bayern plant eine verpflichtende Abgabe beim Bau von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Bürger und Gemeinden sollen finanziell an solchen Projekten beteiligt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die bayerische Landesregierung will Bürgern und Gemeinden im Freistaat künftig die finanzielle Teilhabe an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 8. Oktober vom Kabinett beschlossen und geht jetzt in die Verbandsanhörung.

Die Neuregelung soll laut Landesregierung dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für Wind- und Photovoltaik-Projekte zu verbessern.

Einigung über finanziellen Ausgleich wird Pflicht

Die Neuregelung sieht vor, dass sich Vorhabenträger neuer Anlagen mit allen berechtigten Gemeinden über eine individuelle finanzielle Beteiligung einigen müssen. Bei Windenergieanlagen sind das alle Gemeinden in einem Radius von 2,5 km um die Anlage und bei PV-Freiflächenanlagen die jeweilige Standortgemeinde. Eine Beteiligungspflicht soll es auch für die Einwohner dieser Gemeinden geben.

Die Pflicht zur finanziellen Beteiligung gilt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen (WEA) ab mehr als 50 m Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt.

Auch über die Höhe der jeweiligen Beteiligung wurden im Gesetzentwurf bereits Eckwerte festgesetzt. Demnach muss das Angebot des Vorhabenträgers einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde entsprechen. Auf die Gemeinden sollen davon 0,2 und auf die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde entfallen.

Viele Beteiligungsoptionen

Die Neuregelung bietet eine Vielzahl an Beteiligungsoptionen. Diese reichen von der direkten Beteiligung an der Projektgesellschaft bis hin zur finanziellen Teilhabe über Anlageprodukte. Durch die große Gestaltungsfreiheit soll eine passgenaue Lösung vor Ort ermöglicht werden.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger rechnete vor, dass sich bei einer modernen 5-Megawatt-Windenergieanlage mit durchschnittlich 2.000 Volllaststunden pro Jahr bei 0,3 Cent pro Kilowattstunde eine Beteiligungssumme von 30.000 € pro Jahr ergäbe; davon entfielen 20.000 € auf die Gemeinden und 10.000 € auf die Einwohner. Bei einer 5 MW-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit durchschnittlich 1.000 Volllaststunden im Jahr würde die gesamte Summe bei 15.000 € pro Jahr liegen.

Eine finanzielle Bürger- und Gemeindebeteiligung in Sachen Erneuerbare Energien gibt es bereits in Niedersachsen. Dort wurde im April das Windgesetz verabschiedet, mit dem erstmals verpflichtende Abgaben für Anlagenbetreiber eingeführt wurden.

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.