GbR, KG und OHG: Vorteil bei Grunderwerbsteuer fällt 2026 weg
Haben Sie eine GbR, KG oder OHG? Dann sollten Sie wissen, dass die Vorteile bei der Übertragung von Grundstücken innerhalb der Gesellschaft bald wegfallen.
Ein großer Vorteil von GbR, KG und OHG ist, dass Landwirte ihre Flächen in die Gesellschaft einbringen oder entnehmen können, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt (§§ 5,6,7 Grunderwerbsteuergesetz-GrEStG).
Diese Vergünstigung drohte mit der Abschaffung des Begriffs des Gesamthandvermögens durch das Wachstumschancengesetz zum 31.12.2024 wegzubrechen. Jetzt können Betroffene aber aufatmen:Bis zum 31.12.2026 bleibt nun noch Zeit, Flächenübertragungen ohne Belastung durch die Grunderwerbsteuer vorzunehmen. Hintergrund sind Artikel 29 und 30 des am 15.12.2023 beschlossenen Kreditzweitmarktförderungsgesetzes und ein neuer § 24 GrEStG.
Bei Hofübergaben über eine Personengesellschaft innerhalb der Familie besteht zudem weiter die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer z.B. über den § 3 GrEStG zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel, Kanzlei Geiersberger, Glas & Partner, Rostock
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Ein großer Vorteil von GbR, KG und OHG ist, dass Landwirte ihre Flächen in die Gesellschaft einbringen oder entnehmen können, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt (§§ 5,6,7 Grunderwerbsteuergesetz-GrEStG).
Diese Vergünstigung drohte mit der Abschaffung des Begriffs des Gesamthandvermögens durch das Wachstumschancengesetz zum 31.12.2024 wegzubrechen. Jetzt können Betroffene aber aufatmen:Bis zum 31.12.2026 bleibt nun noch Zeit, Flächenübertragungen ohne Belastung durch die Grunderwerbsteuer vorzunehmen. Hintergrund sind Artikel 29 und 30 des am 15.12.2023 beschlossenen Kreditzweitmarktförderungsgesetzes und ein neuer § 24 GrEStG.
Bei Hofübergaben über eine Personengesellschaft innerhalb der Familie besteht zudem weiter die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer z.B. über den § 3 GrEStG zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel, Kanzlei Geiersberger, Glas & Partner, Rostock