Grundsteuer: NRW setzt Kommunen unter Druck – ziehen andere Länder nach?
NRW hat den Kommunen Hebesätze für die neue Grundsteuer empfohlen. Damit übt das Land Druck auf die Städte und Gemeinden aus. Was bedeutet das für Landwirte und was planen andere Bundesländer?
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat Daten bereitgestellt, anhand derer die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können. Sie finden diese hier: www.grundsteuer.nrw.de. Die Werte sind allerdings keine Pflichtvorgaben, letztendlich entscheiden die Kommunen selbst über deren Höhe.
Kommunen könnten an der Kostenschraube drehen
Das Besondere an diesen Schritt: Es handelt sich um aufkommensneutrale Hebesätze, anhand derer die Verantwortlichen in den Rathäusern und Räten sich orientieren können, wenn sie die Grundsteuer insgesamt stabil halten wollen. „Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den Beispiel-Hebesatz des Landes anwendet“, erklärte Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. In Einzelfall könnten auch aufkommensneutrale Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahle.
Bisher haben die Finanzämter den Grundstücks- und Immobilieneigentümern die Grundsteuermessbeträge für die neue Grundsteuer mitgeteilt. Diese Werte beeinflussen maßgeblich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Die Finanzämter übermitteln die Werte im Laufe dieses Jahres den Kommunen, die diese dann mit den jeweils gültigen Hebesätzen multiplizieren. Das Resultat entspricht der Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Ein Grundsteuermessbetrag von 100 € bei einem Hebesatz von 200 % ergibt eine Grundsteuer von 200 € (100 € x 2).
Die Bundesregierung hatte stets betont, dass die Reform aufkommensneutral sein werde. Angesichts knapper Kassen könnte jedoch die eine oder andere Kommune versucht sein, die Hebesätze anzuheben. Bereits in den letzten zwei Jahren haben einige die Sätze deutlich erhöht.
Andere Länder planen ähnliche Schritte
Neben NRW haben auch andere Bundesländer Maßnahmen ergriffen oder planen, Hebesatzempfehlungen:
Sachsen hat wie NRW ein Online-Register veröffentlicht, in dem die Hebesätze stehen, die fair wären.
Hessen und Schleswig-Holstein planen ebenfalls ein solches Register.
Berlin will den Hebesatz für bebaute Grundstücke ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 810 % auf 470 % senken.
Bremen hat versprochen, ebenfalls die Kosten der Bürger zu begrenzen.
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Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat Daten bereitgestellt, anhand derer die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können. Sie finden diese hier: www.grundsteuer.nrw.de. Die Werte sind allerdings keine Pflichtvorgaben, letztendlich entscheiden die Kommunen selbst über deren Höhe.
Kommunen könnten an der Kostenschraube drehen
Das Besondere an diesen Schritt: Es handelt sich um aufkommensneutrale Hebesätze, anhand derer die Verantwortlichen in den Rathäusern und Räten sich orientieren können, wenn sie die Grundsteuer insgesamt stabil halten wollen. „Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den Beispiel-Hebesatz des Landes anwendet“, erklärte Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. In Einzelfall könnten auch aufkommensneutrale Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahle.
Bisher haben die Finanzämter den Grundstücks- und Immobilieneigentümern die Grundsteuermessbeträge für die neue Grundsteuer mitgeteilt. Diese Werte beeinflussen maßgeblich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Die Finanzämter übermitteln die Werte im Laufe dieses Jahres den Kommunen, die diese dann mit den jeweils gültigen Hebesätzen multiplizieren. Das Resultat entspricht der Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Ein Grundsteuermessbetrag von 100 € bei einem Hebesatz von 200 % ergibt eine Grundsteuer von 200 € (100 € x 2).
Die Bundesregierung hatte stets betont, dass die Reform aufkommensneutral sein werde. Angesichts knapper Kassen könnte jedoch die eine oder andere Kommune versucht sein, die Hebesätze anzuheben. Bereits in den letzten zwei Jahren haben einige die Sätze deutlich erhöht.
Andere Länder planen ähnliche Schritte
Neben NRW haben auch andere Bundesländer Maßnahmen ergriffen oder planen, Hebesatzempfehlungen:
Sachsen hat wie NRW ein Online-Register veröffentlicht, in dem die Hebesätze stehen, die fair wären.
Hessen und Schleswig-Holstein planen ebenfalls ein solches Register.
Berlin will den Hebesatz für bebaute Grundstücke ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 810 % auf 470 % senken.
Bremen hat versprochen, ebenfalls die Kosten der Bürger zu begrenzen.