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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

topplus 435 Mio. € mehr nötig

Baywa muss Sanierungphase verlängern

Ein zusätzlicher Finanzbedarf bei ihrer Energietochter hat Folgen für den Sanierungsplan der Baywa. Der Konzern muss Vereinbarungen mit Kreditgebern anpassen und die Sanierung bis 2028 verlängern.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Rettungskonstrukt für die existenziell bedrohte Baywa AG steht offenbar weiterhin auf sehr wackeligen Beinen. Wie der Konzern diese Woche mitteilte, besteht bei der Energietochter Baywa r.e. ein zusätzlicher Kapital- und Bürgschaftsbedarf von 435 Mio. € „aufgrund geopolitischer und marktspezifischer Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für erneuerbare Energien“. Dieser Wert sei im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungsgutachtens identifiziert worden, heißt es in der Ad-hoc-Mitteilung von dieser Woche.

Baywa verzichtet auf Gesellschafterdarlehen von 350 Mio. €

Dieser Betrag soll nun unter anderem durch eine Kapitalerhöhung von 150 Mio. € durch die Schweizer Investmentgesellschaft Energy Infrastructure Partners (EIP), die bisher 35 % an der Baywa r.e. hält, geleistet werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Baywa AG, bestehende Ansprüche aus Gesellschafterdarlehen von rund 350 Mio. € gegenüber der Baywa r.e. aufzugeben.

EIP wird Mehrheitsgesellschafter an Baywa r.e.

Nach Durchführung der Kapitalerhöhung werden sich die Mehrheitsverhältnisse bei der Baywa r.e. verschieben. Die Baywa AG hätte nur noch 35 % Anteile an der Baywa r.e., die EIP würde Mehrheitsgesellschafter an der Energietochter werden.

Die Kapitalerhöhung hätte für die Baywa AG den Vorteil, dass sie die ebenso kapitalintensive wie verlustreiche Baywa r.e. nicht mehr in ihrer Bilanz konsolidieren muss.

Eigenkapital wird negativ

Andererseits senkt die Aufgabe der Ansprüche aus dem Gesellschafterdarlehen an die Energietochter das ohnehin schon sehr niedrige Eigenkapital der Baywa AG soweit, dass es negativ wird. Weil sich das Grundkapital mehr als halbiert, muss laut Aktiengesetz die Hauptversammlung der Baywa AG einberufen werden.

Sanierung wird länger dauern

Zudem muss das Saniergutachtachten aktualisiert und darauf aufbauend die Sanierungsvereinbarung mit den Kreditgebern und den Großaktionären angepasst und neu vereinbart werden. Die Baywa AG geht davon aus, dass sich die Sanierungsphase um ein Jahr bis 2028 verlängert.

Zudem prüft der Baywa-Vorstand derzeit auch, welche Anpassungen des Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens notwendig sind.

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