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topplus Streit um Erntegut-Urteil

Kein Geld für die Ernte, wenn Landwirt Lieferantenerklärung nicht unterschreibt?

Der Streit zwischen Landwirten, Landhandelsunternehmen und Pflanzenzüchtern um die Umsetzung des BGH-Erntegut-Urteils spitzt sich vor der anstehenden Getreideernte zu und droht zu eskalieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sorgt kurz vor der Ernte für Verunsicherung. Worum geht es?

Der BGH hat eine Erkundigungspflicht des Agrarhandels bei Anlieferung von Getreide festgehalten. Wie diese Erkundigungspflicht genau auszusehen hat, darüber haben die Karlsruher Richter aber nicht befunden.

Viele Händler haben jetzt bereits Schreiben verschickt, um Landwirte  daran zu erinnern, dass die Nachbauerklärung bis zum 30.6.2024 bei der Saatgut Treuhand-Verwaltungs GmbH (STV) sein muss.

Teilweise gehen die Händler aber auch weiter - offenbar gibt es auch ein großes Agrarhandelsunternehmen, dass sogar droht, kein Geld für die Ernte 2024 zu zahlen, wenn die Lieferantenerklärung nicht unterschrieben ist, so Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IGN) in einer Pressemitteilung.

Kartellrechtliche Schritte eingeleitet

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V leitet die IGN jetzt kartellrechtliche Schritte ein. Gleichzeitig rufen sie alle Verantwortlichen dazu auf, gemeinsam eine vernünftige, die Landwirte nicht benachteiligende praktikable Lösung zu suchen.

AbL und IG Nachbau raten allen Berufskolleginnen und Kollegen, bei den bislang vorgelegten Lieferverträgen nicht zu unterschreiben. Die Raiffeisengenossenschaften und den Privaten Landhandel fordern sie auf, die bisherigen Liefererklärungen zu widerrufen. Vielmehr sollten sie dem Beispiel einzelner Genossenschaften und privaten Landhändlern folgen, alternative Erklärung auszuarbeiten, die dem BGH-Urteil gerecht werden und mit denen beide Seiten klarkommen.

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