Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h sollen ab Januar 2025 weiter von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit bleiben. Sie sollen weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf privatem Gelände einer Versicherungspflicht unterliegen.
Das sieht eine geplante Protokollerklärung sowie eine korrespondierende gesetzliche Änderung vor, die Ergebnis eines Vermittlungsausschusses sind. Dieser war nötig, weil der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung gestoppt hatte.
Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Demnach sollte für genau diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler eigentlich ab Januar 2025 auch die Versicherungspflicht greifen. Dazu gab es massiven Widerstand aus der Praxis und den Bundesländern.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese aus dem Hochsauerlandkreis äußerte sich erleichtert: „Die geplante Klarstellung ist wichtig und bringt über den 1. Januar 2025 Planungssicherheit für die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe.“ Er rechnet in den kommenden Tagen mit einer Verabschiedung der Protokollerklärung und Gesetzesänderung.