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topplus Ungerechte Hebesätze

Grundsteuer-Reform: Landwirte vor Doppel-Abzocke?

Die Reform der Grundsteuer wird womöglich für viele Landwirte zur Doppelbelastung – obschon viele Bundesländer genau das verhindern wollen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Reform der Grundsteuer könnte für zahlreiche Grundstücks- und Immobilienbesitzer teuer werden – darauf weisen Steuerexperten schon seit Längerem hin. Für Landwirte schien die Lage zunächst entspannter. Die Reform werde nicht zu großen Verwerfungen führen, hieß es. Nun zeichnet sich ab: Weil künftig die Betriebsleiterhäuser zur Grundsteuer B und nicht mehr zur Grundsteuer A gehören, kann es zu einer bislang wenig beachteten Doppelbelastung kommen.

Fehler in der Berechnung

Dazu muss man wissen: Viele Kommunen legen derzeit noch die Hebesätze fest, die die Höhe der neuen Grundsteuer bestimmen. Diese Werte werden in den kommenden Wochen und Monaten verabschiedet. Wie die neue Grundsteuer berechnet wird, können Sie hier nachlesen: Grundsteuer: Jetzt kommt Mehrarbeit auf Sie zu.

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Angesichts der angespannten finanziellen Lage vieler Kommunen besteht die Befürchtung, dass die Stadt- und Gemeinderäte insbesondere in Regionen mit knappen Haushalten kräftig an der Hebesatzschraube drehen. Einige Bundesländer haben zwar aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die Gemeinden nicht mehr als im Vorjahr einnehmen.

Einige Kommunen ignorieren Änderung

Landwirte könnten trotz der Maßnahmen der Länder zu den Verlierern der Reform gehören. Zum einen sind die neutralen Werte nicht verbindlich, zum anderen übersehen viele Kommunen offenbar bei der Berechnung der Hebesätze ein wichtiges Detail. Eigentlich müssten sie das bisherige Grundsteuervolumen der Grundsteuer A um den Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Wohnteile reduzieren und diese Werte dem Aufkommen der Grundsteuer B hinzurechnen.

Laut Bayerischem Bauernverband häufen sich jedoch Berichte, dass dies nicht immer korrekt berücksichtigt wird. Stattdessen werde oft der Hebesatz für die Grundsteuer A deutlich erhöht, um das bisherige Steueraufkommen zu erreichen. „Dabei wird vergessen, dass Bauernfamilien neben der höheren Grundsteuer für den Betrieb zusätzlich die Grundsteuer B für das Wohnhaus zahlen müssen“, kritisiert Ralf Huber, Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für Steuerfragen und Präsident des BBV-Bezirksverbandes Oberbayern. „Diese ungerechte Doppelbelastung kann und darf es nicht geben.“

Keine Grenze für Hebesätze

Die Kommunen haben bei der Festlegung der Hebesätze im Übrigen weitgehende Freiheiten. Während der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 200 % begrenzt ist, gibt es für die Grundsteuer keine Obergrenze.

Die Länder haben neutrale Hebesätze veröffentlicht

Bei den aufkommensneutralen Hebesätzen handelt es sich nicht um die endgültigen Hebesätze. An den Werten können die Verantwortlichen in den Rathäusern und Räten sich orientieren, wenn sie die Grundsteuer insgesamt stabil halten wollen. Sie müssen das aber nicht.

Und selbst wenn die Städte und Gemeinden sich daran orientieren, bedeutet dieses nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt. In Einzelfall kann es vorkommen, dass jemand mehr oder weniger zahlt.

Unter anderem haben Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen und das Saarland ein aufkommensneutrales Hebesatzregister veröffentlicht. Brandenburg und Rheinland-Pfalz wollen ein solches Register ebenfalls ins Leben rufen. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen sogar verpflichtet neben dem geplanten Hebesatz auch den neutralen zu nennen. Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Register.  

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