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topplus Einspruch einlegen?

Grundsteuer: Das müssen Landwirte jetzt beachten

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Grundsteuermessbescheid erhalten? Lohnt sich ein Einspruch? Und kippen die Gerichte die Grundsteuerreform? Antworten darauf finden Sie in unserem FAQ.

Lesezeit: 5 Minuten

Was sagen die Werte in Grundsteuermessbescheid aus?

In der Regel handelt es sich nicht nur um einen Bescheid, sondern um zwei in einem. Zum einen enthält der Brief, den Grundsteuerwertbescheid. Darin enthalten ist der Grundsteuerwert. Zum anderen befindet sich im gleichen Brief meistens auch schon ein Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Dieser berechnet sich aus der Multiplikation des zuvor festgestellten Grundsteuerwerts mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl. Den Grundsteuermessbetrag teilen die Finanzämter den Gemeinden mit. Diese multiplizieren den Wert mit dem jeweils für die Gemeinde gültigen Hebesatz. Das Ergebnis entspricht der Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag für eine Fläche beträgt 50 €, der Hebesatz liegt bei 200 %. Dann ergibt das 100 € Grundsteuer (50 € x 2).

Sind die Grundsteuermessbeträge für Landwirte gestiegen?

Bislang deutet darauf wenig hin. Für Landwirte ist die Grundsteuer A entscheidend. Betriebsleiter-, Altenteiler- und Landarbeiterhäuser muss das Finanzamt aber künftig dem Grundvermögen zuordnen, wofür die Grundsteuer B fällig wird. Das kann höhere Kosten nach sich ziehen, denn für die Grundsteuer B werden in der Regel höhere Hebesätze fällig.

Kann ich jetzt schon an den Grundsteuermessbeträgen ableiten, ob ich zu den Gewinnern oder Verlierern der Grundsteuerreform gehöre?

Nein. Zwar können Sie Ihre Grundsteuermessbeträge mit denen aus den vorherigen Bescheiden vergleichen und eine Tendenz erkennen. Wie hoch aber die Hebesätze für das kommende Jahr ausfallen, steht noch nicht fest. Diese legen die Kommunen erst im Laufe des Jahres fest.

Einige Länder haben aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. Was hat es damit auf sich?

Dabei handelt es sich nicht um die endgültigen Hebesätze. An den Werten können die Verantwortlichen in den Rathäusern und Räten sich orientieren, wenn sie die Grundsteuer insgesamt stabil halten wollen. Sie müssen das aber nicht.

Und selbst wenn die Städte und Gemeinden sich daran orientieren, bedeutet dieses nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt. In Einzelfall kann es vorkommen, dass jemand mehr oder weniger zahlt.

Für Landwirte sind die aufkommensneutralen Hebesätze gestiegen. Warum?

Teilweise sind die Grundsteuermessbeträge für Land- und Forstwirtschaft gesunken. Das liegt daran, dass die Betriebsleiterwohnungen zukünftig zum Grundvermögen gehören, wofür die Grundsteuer B fällig wird. Um die niedrigen Werte auszugleichen, haben die Länder die aufkommensneutralen Hebesätze angehoben, um am Ende das Grundsteueraufkommen für die Städte und Gemeinden stabil zu halten. Ob diese sich aber an den Vorschlägen der Länder orientieren, ist offen.

Ist die Grundsteuerreform verfassungskonform?

Steuerexperten erwarten, dass durch die Steuerreform und die unterschiedlichen Hebesätze ähnliche Grundstücke und Gebäude noch ungleicher besteuert werden als bislang. Das betrifft vor allem die Grundsteuer B. Deshalb setzen viele auf ein Eingreifen der Gerichte. Es gibt bereits erste Urteile, aber über die Verfassungskonformität haben die Richter bislang noch nicht geurteilt.

Ein wichtiges Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gefällt. Worum ging es dabei?

Konkret ging es um die Frage, welche Rechte Steuerpflichtige haben, wenn die pauschalen Wertansätze der Finanzämter zu deutlich zu hohen Grundsteuerwerten führen. Steuerexperten nennen das: Übermaßbesteuerung. Nach Auffassung des Gerichtes darf der vom Finanzamt festgesetzte Wert nicht höher als 40 % des tatsächlichen Verkehrswertes sein. Dieser Verkehrswert kann unter anderem durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die Finanzverwaltung immer ein Gutachten berücksichtigen muss. Nur wenn eine Verletzung des Übermaßverbotes vorliegen könnte, Einspruch eingelegt wurde und es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann ein Gericht prüfen, ob ein Gutachten erforderlich ist. Die Beweislast für einen niedrigeren Wert trägt immer der Steuerpflichtige.

Das Urteil gilt aber nur für das Bundesmodell. Für die Länder mit eigenen Modellen gilt die Entscheidung nicht.

Was ist, wenn der Bescheid Fehler enthält?

Dann sollten Sie ein Veto in Erwägung ziehen. Wer Einspruch einlegen will, muss dies innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids tun. Sonst wird er rechtskräftig. Wird der Bescheid per Post zugestellt, gilt er am dritten Tag nach dem Datum des Poststempels als bekannt gegeben. Doch nicht immer lohnt sich ein Einspruch, für den man meist die Hilfe eines Steuerberaters braucht, der dafür schnell 200 € in Rechnung stellt.

Was, wenn ich keinen Einspruch einlege? Kann ich dann die Bescheide gar nicht mehr ändern?

Fehler können Sie auch im Nachhinein korrigieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn der Fehler zu einer Abweichung des Grundsteuerwertes von mehr als 15.000 € führt.

Wenn Sie den Fehler dem Finanzamt mitteilen, gilt die Änderung rückwirkend zu Beginn des Kalenderjahres. Ausnahme: Wenn sich durch den Fehler der Grundsteuerwert erhöht, gilt der neue Wert erst ab dem folgenden Kalenderjahr.

Was nicht möglich ist: Fällt Ihnen ein Fehler erst nach drei oder vier Jahren auf, können Sie keine Rückzahlung geltend machen.

Was muss ich beachten, wenn ich zum Beispiel eine neue Halle baue oder ein Gebäude umnutze?

Sie sind als steuerpflichtige Person verpflichtet, Änderungen spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt zu melden, in dem sich etwas geändert hat.

Die einmonatige Frist zur Abgabe von Anzeigen wird nun aber für die Stichtage 1.1.2023 und 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 verlängert.

Das heißt, im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 eingetretene Änderungen müssen Sie erst bis Ende 2024 beim Finanzamt anzeigen. Gibt es in diesem Jahr Änderungen, sind Sie verpflichtet, diese unverändert bis zum 31.1.2025 anzuzeigen.

Wer ist von der neuen Grundsteuer C betroffen?

Neben der Grundsteuer A und B hat die alte Bundesregierung den Ländern die Möglichkeit geschaffen, eine Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke einzuführen. Alle Länder bis auf Bayern machen davon Gebrauch. Die Grundsteuer C dürfte deutlich höher ausfallen als die Grundsteuer A und B. Ziel: Die Kommunen sollen den Druck auf die Eigentümer erhöhen, um Wohnraum zu schaffen. Landwirte im Innenbereich, deren Flächen grundsätzlich bebaubar wären, dürfte diese höhere Steuer treffen.

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